Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 49

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können, daß sie ihre Überstundenzuschläge weiterhin bekommen und diese nicht verlorengehen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FPÖ! (Beifall bei der SPÖ. )

Das, was wir hier seit langem, seit mehr als einem Jahrzehnt erleben, ist eine sehr wechselhafte Geschichte zur Arbeitszeit. Da wird den Gewerkschaften Sturheit vorgeworfen, da wird den Gewerkschaften Starrheit vorgeworfen, da wird vom Abgeordneten Prinzhorn verlangt, daß Arbeitszeitregelungen ausschließlich in den Betrieben stattzufinden haben. Ich unterstelle das nicht dem Abgeordneten Prinzhorn, aber wir kennen Beispiele, daß die Unternehmensleitung zum Betriebsrat geht und sagt: entweder Flexibilität der Arbeitszeit oder Entlassung. – Ich glaube, daß der Weg Flexibilisierung nur über den Kollektivvertrag ein besserer Schutz ist als solch eine Idee, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. )

Das, was wir mit der Arbeitszeitflexibilisierung zustande gebracht haben, ist keine Mißachtung der Interessen der Arbeitnehmer. (Zwischenruf des Abg. Meisinger. ) Es findet kein "Wildwuchs" statt, wie er noch wenige Tage vor der Vereinbarung durch die Wirtschaftskammer angesagt war – ausschließlich über die Betriebsvereinbarung, das ist weg. Jetzt können Kollektivverträge verhandelt werden, Kollektivverträge auch mit deiner Mitwirkung. Zum Beispiel können Kollektivverträge fixieren: bei flexibler Arbeitszeit Arbeitszeitverkürzung oder – Kollege Nürnberger wird darauf noch eingehen – Zeitguthaben oder die Ansparmöglichkeit über mehrere Jahre, um einen größeren Freizeitblock zu erreichen.

Diese Arbeitszeitflexibilisierung ist keine Einbahnstraße, die sie aber geworden wäre, wenn sich die Wirtschaft, wenn sich Teile der ÖVP durchgesetzt hätten. Ich glaube, daß das ein richtiger Ansatz ist, zu dem wir uns letztendlich gemeinsam gefunden haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Dieser Entwurf entspricht dem Bedürfnis vieler Seiten, auch dem der Arbeitnehmer. Ich bin felsenfest davon überzeugt, daß es durch unser gemeinsames Ansinnen gelingen wird, über den Weg der Kollektivverträge die Interessen der Arbeitnehmer nicht zu behindern. Auch mir ist nicht unbekannt, daß die Frage der Flexibilisierung und vor allem die Frage der Sonntagsruhe öffentliche Debatten auslöst. Ich würde mir nur wünschen, daß der gleiche öffentliche Druck auch gegenüber Forderungen der Wirtschaftskammer vorliegt, wenn sie zum Beispiel wie gestern in der Presse verlangt hat, Feiertage zu streichen.

Ich würde mir wünschen, daß diesbezüglich die gleiche Aufregung aufkommt, wie das jetzt bei der Sonntagsruhe der Fall ist. (Beifall bei der SPÖ.) Die Gewerkschaft ist die einzige Organisation, die sich gegen solche Schritte wehrt. Ich würde mir wünschen, daß Kirche, FPÖ, ÖVP, wer immer das ist, gegen die Praktik der Landeshauptleute auftritt, wenn es darum geht, ganze Regionen zu Fremdenverkehrsregionen zu erklären, um die Ladenöffnungszeiten umgehen zu können. Das sind die Ansätze, um die es geht. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Was machen wir? (Abg. Mag. Stadler: Welchen freiheitlichen Landeshauptmann meinen Sie jetzt?) – Ich habe gesagt, die FPÖ-Unterstützung würde ich mir wünschen. (Abg. Mag. Stadler: Das ist ja euer Koalitionspartner! Ihr sitzt ja mit denen in der Koalition!) – Schreien Sie nicht nur wegen des Sonntags in der Öffentlichkeit, sondern schreien Sie auch wegen dieser Regelung in den Fremdenverkehrsregionen, dann wird es eine andere Debatte geben! (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir heute eine Regelung für die Sonntagsarbeit neu fixieren, so ist das eine qualitative Verbesserung. Wir dürfen doch nicht an der Realität vorbeigehen! Wie viele Betriebe treten an und sagen, sie wollen technologisch bedingt über das Wochenende arbeiten? – Da haben die Gewerkschaften keine Möglichkeiten, Einspruch zu erheben oder andere Mittel zu ergreifen. Da findet glatte Erpressung statt! Deswegen meine ich, daß diese Neuregelung sehr wohl auf die Interessen der Arbeitnehmer Rücksicht nimmt, und über den Kollektivvertrag sind dementsprechend andere Regelungen zu finden.

Neben den Ausnahmen in den Bereichen Gesundheit, Verkehr, Dienstleistung, Landwirtschaft, aber auch was die Religion betrifft, wird durch diese Maßnahme, die heute hier vorgeschlagen wird, klar und deutlich die Möglichkeit geschaffen, daß der Kollektivvertrag als Schutzmaßnahme wirken kann. Mittels dieses Kollektivvertrages kann man zum Beispiel auch eine


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