Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 57

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stärksten Druck ausgesetzt sind und die, weil ein geringeres Ausmaß an täglicher Arbeitszeit vereinbart ist, diesem Druck nicht ausweichen können, es sei denn, sie riskieren ihren Arbeitsplatz.

Meine Damen und Herren! Es geht um die allseitige Verfügbarkeit. Ich weiß, daß es nicht nur für die Beschäftigten, sondern auch für die Unternehmen schwierig ist, in dieser Situation nein zu sagen. Für Unternehmen ist das schwierig, wenn sie beispielsweise als Zulieferer großer Konzerne davon abhängig sind, daß ein Auftrag an sie vergeben wird. Aber es geht um die Frage: Wo positioniert sich dieses Land? Wo stehen wir? – Und damit komme ich zum Thema Sonntagsarbeit, dem eigentlichen Thema dieser Debatte.

Meine Damen und Herren! Eines ist klar: Die Sonntagsarbeit in Österreich beziehungsweise die Ausnahmen davon sind von den Sozialpartnern bisher unter dem Tisch gehandelt worden, und zwar unter dem Motto: Nur nicht darüber reden, wir machen das schon!, während in Deutschland, Herr Abgeordneter Nürnberger, beispielsweise im Bereich der IG Metall Widerstand gegen die Ausweitung der Sonntagsarbeit in einem Konzern, der auch in Österreich eine Produktionsstätte hat, geleistet wurde. Es wurde deutlich gesagt: Mit uns geht das nicht! Die Produktion ist dann in Österreich erfolgt, wo sich die Gewerkschaft sehr wohl bereit erklärt hat, diese Sonntagsarbeit stattfinden zu lassen.

Es gibt auch andere Beispiele, nicht nur jenes dieses Konzerns mit einer Produktionsstätte in Österreich, in einem südlichen Bundesland, an denen man erkennen kann – in diesem Punkt will ich auch dem Abgeordneten Kier antworten –, daß die Sozialpartner bisher in alle Ausnahmeregelungen mit einbezogen waren. Es hat keine Ausweitung von Sonntagsarbeit gegeben, bei der nicht die Sozialpartner mit einbezogen waren. Ich nenne das Beispiel Suzuki. (Abg. Verzetnitsch: Gutachten! Keine Zustimmung und Ablehnung möglich!)  – Das stimmt ja nicht, Kollege Verzetnitsch!

Ich nenne das Beispiel Suzuki. Da wurde ein Betrieb angesiedelt, eine Textilspinnerei, die von vornherein erklärt hat: Wir machen das nur, wenn wir sieben Tage in der Woche rund um die Uhr arbeiten können. Wir brauchen das aus technologiepolitischen Gründen. (Abg. Verzetnitsch: Alle sind gerannt und haben gesagt: Wir wollen es!) Schließlich hat auch die Gewerkschaft zugestimmt mit der Begründung, daß es notwendig ist, aus technologiepolitischen Gründen eine Ausnahme zu machen. Später aber hat sich herausgestellt, daß die technologiepolitischen Gründe vom Betrieb nur vorgeschoben waren und daß es möglich gewesen wäre, auch in diesem Betrieb den Rund-um-die-Uhr-Schichtbetrieb einzuschränken beziehungsweise die Produktion auf die Fünftagewoche einzuschränken.

Unbestreitbar waren in diesem Fall die Gewerkschaft und die Unternehmerseite beteiligt. (Abg. Verzetnitsch: Gutachten!) Ich frage mich aber, was durch dieses neue Verfahren verändert wird. (Zwischenruf des Abg. Verzetnitsch. ) Gar nichts wird verändert, Kollege Verzetnitsch! Es gibt nach wie vor die Ausnahmen. In all diesen Ausnahmefällen nach § 12 sind die Sozialpartner zumindest anzuhören. Und bisher ist noch keine Ausnahme beschlossen worden, wenn die Gewerkschaft nicht zugestimmt hat; zumindest ist mir keine bekannt. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Verzetnitsch. )

Es gibt nach wie vor die Ausnahmen aus technologiepolitischen Gründen beziehungsweise aus den besonderen Gründen, die im § 12 geregelt werden. Weiters gibt es jetzt zusätzliche Ausnahmen, die aus wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Gründen genehmigt werden sollen. Es handelt sich also um keine Verschärfung, sondern eindeutig um eine Erweiterung der Ausnahmemöglichkeiten – darüber brauchen wir nicht mehr zu diskutieren.

Aufgrund der Debatte der letzten Tage, insbesondere der Nebelbomben, die von sozialdemokratischer Seite geworfen wurden, frage ich: Wird hier wider besseres Wissen gehandelt? – Und ich muß sagen: Offensichtlich ist es so. Entweder kennen die Damen und Herren, die sich in den letzten Tagen dazu zu Wort gemeldet und behauptet haben, es handle sich dabei um eine Verschärfung, das Gesetz nicht – dann sollten sie heute nicht darüber abstimmen; auch Sie, Herr Kollege Guggenberger –, oder sie kennen sehr wohl die Bestimmungen, aber dann können


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