Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 60

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Interessen zum Durchbruch zu verhelfen. Er kann wohl kaum nur gemeint haben, irgendwie werde sich das schon ausgehen.

Meine Damen und Herren! Das ist das Problem, das wir mit der Sonntagsarbeit haben, mit diesen Ideen, die permanent in den Raum gestellt, aber von den Leuten als Verunsicherung erlebt werden, und die selbstverständlich Angst erzeugen. Und wenn Sie vor einer emotionalen Diskussion warnen, müssen Sie es sich daher gefallen lassen, daß man Ihnen sagt, daß Sie selbst ein gerüttelt Maß dazu beigetragen haben, daß diese Verunsicherung in der Gesellschaft Platz greifen kann.

Ich hoffe, meine Damen und Herren, daß einige in diesem Raum dem Abänderungsantrag, den wir einbringen, wonach der Zielparagraph betreffend die Sonntagsruhe gestrichen werden soll, zustimmen werden.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freunde und Freundinnen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschußberichtes 622 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Artikel II

Änderung des Arbeitsruhegesetzes

Z 4 entfällt.

Die Numerierung der nachfolgenden Ziffern ändert sich entsprechend.

*****

Mit der Unterstützung dieses Antrages würden Sie dem, was die Öffentlichkeit, was die Leute in diesem Land von Ihnen erwarten, Rechnung tragen – eigentlich sind Sie als Volksvertreter dazu verpflichtet! (Beifall bei den Grünen.)

12.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Öllinger soeben vorgetragen hat, ist der Geschäftsordnung entsprechend unterstützt und wird in die Verhandlungen mit einbezogen.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Bundesministerin.

12.28

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, Grundsätzliches zur Debatte über das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz in die Debatte einzubringen, da ich glaube, daß manche grundsätzlichen Feststellungen auch dazu geeignet sind, etwas mehr Sachlichkeit in die Gesamtdebatte zu bringen.

Die Novelle zum Arbeitszeitgesetz und zum Arbeitsruhegesetz verfolgt den Grundsatz, flexible Arbeitszeitmodelle nur insoweit zuzulassen, als sie zu den Prinzipien des Arbeitnehmerschutzes und den berechtigten Interessen der Arbeitnehmer auf Wahrung ihrer Zeitsouveränität nicht im Widerspruch stehen. Flexible Arbeitszeiten dürfen – ich glaube, daß im Hohen Haus darüber Konsens besteht – nicht nur wirtschaftliche Vorteile für die Unternehmen bringen, sondern müssen, wie zum Beispiel durch längere Freizeitblöcke, auch Vorteile für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bieten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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