Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 66

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zeichnet haben – beide gehören Ihrer sozialdemokratischen Gewerkschaftsfraktion an. (Abg. Nürnberger: Das wurde einstimmig beschlossen! – Heftiger Widerspruch bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Zweitens wird Ihnen klar sein, Herr Kollege Nürnberger, daß im Betriebsausschuß nicht Stimmeneinhelligkeit gegeben war, sondern zwei Freiheitliche nicht mitgestimmt haben. (Abg. Leikam: Einstimmig! Einstimmig!) Ich würde Sie daher ersuchen, Kollege Nürnberger, daß Sie, wenn Sie hier arbeitnehmerfeindliche und gegen alle entsprechenden Gesetze dieser Republik abgeschlossene Betriebsvereinbarungen in die Diskussion einbringen, dort zu beginnen, wo die wirklichen Unterzeichner sitzen, nämlich in Ihrer eigenen Fraktion. Die Namen sind bekannt: Erler Josef und Wechselberger Fritz.

Vielleicht könnten Sie sich in der Fraktion einmal darauf einigen, die Gesetze dieses Staates – dazu gehören selbstverständlich auch die Arbeitnehmerschutzgesetze – einzuhalten und Betriebsvereinbarungen in einer Weise zu treffen, daß die Bundesgesetze eingehalten werden und der Arbeitnehmerschutz nicht vergessen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich sage das deswegen so deutlich und klar, Herr Kollege Verzetnitsch, weil das, was heute hier zur Debatte steht, in den wichtigsten Punkten eher zu einer Aushöhlung der Arbeitnehmerinteressen führt als das, was die Freiheitlichen zur Flexibilisierung der Arbeitswelt vorgeschlagen haben. Darüber gibt es überhaupt keine Diskussion, aber wir können uns in aller Ruhe darüber unterhalten.

Sie kennen selbstverständlich die Papiere der freiheitlichen Fraktion vom März des Vorjahres betreffend die flexible Arbeitszeitgestaltung. Sie wissen auch, daß dort sämtliche Fristen, die die EU als Höchstfristen gesetzt hat ... (Abg. Verzetnitsch: Herr Kollege Haupt! Was soll ich von einem Angebot Ihres Parteivorsitzenden halten, der sagt, er stimmt dieser Regelung zu, wenn wir den Arbeitnehmerschutz weglassen?)  – Herr Kollege Verzetnitsch! Sie wissen ganz genau, daß sich die Zustimmung des Dr. Haider auf einen anderen Punkt bezogen hat, nämlich auf die Aufhebung des auch meiner Ansicht nach unsinnigen Nachtarbeitsverbotes für Frauen.

Sie erinnern sich sicher an die Diskussion zum Bäckereigesetz. Es ist doch widersinnig, daß jene, die – ich hätte fast gesagt: studiert – die Ausbildung als Bäckerin absolviert haben, nunmehr in der Nacht arbeiten dürfen, während jene, die die Produkte dort verpacken, nach wie vor erst in der Früh zu arbeiten beginnen dürfen.

Das ist die gültige Gesetzeslage. Diese Unsinnigkeiten wurden vor vier Monaten hier im Hohen Haus verabschiedet. Herr Kollege Verzetnitsch! Da wäre sehr wohl einiges möglich, und so waren auch jene Äußerungen unseres Bundesparteiobmanns, die Sie angezogen haben, gemeint. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich möchte, ehe meine knappe Redezeit zu Ende geht, noch einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haller, Dolinschek, Mag. Haupt betreffend Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitflexibilisierung

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat binnen dreier Monate Gesetzentwürfe zuzuleiten, die folgende für die Arbeitszeitflexibilisierung erforderliche Rahmenbedingungen enthalten:

1. Ausgleich für den Wegfall von Überstundenzuschlägen mittels Beseitigung der ,kalten Progression‘ durch eine Senkung des Lohn- und Einkommensteuertarifs;


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