Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 76

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Mein Vorredner, Herr Kollege Trinkl, der jetzt fluchtartig den Saal verlassen hat, hat gesagt ... (Abg. Schwarzenberger: Er ist ohnedies hier!) Ist er noch da? Na bin ich froh! Er hat gesagt, daß uns Freiheitlichen die Argumente ausgehen. Es verhält sich aber genau umgekehrt! Denn Sie sorgen schon dafür, daß sie der Opposition nicht ausgehen! – Für eine flexible Arbeitszeitregelung sind wir Freiheitlichen auch immer eingetreten, und natürlich sind wir in weiten Bereichen für eine solche Regelung. Aber flexible Arbeitszeitregelungen können doch nicht nur auf Kosten der Arbeitnehmer gehen, so wie das beim vorliegenden Antrag der Fall ist! Außerdem ist dieser Antrag wieder unnötig lang, und er beinhaltet auch wieder einen legistischen Fehler, den man im Ausschuß trotz unseres Hinweises nicht korrigieren wollte.

Wir Freiheitlichen bringen deshalb hier einen Abänderungsantrag dazu ein. Die Regierung wird sich halt dann wieder ein Jahr oder länger dagegen stemmen, bis man bereit ist, diesen Fehler beziehungsweise diese legistische Schlamperei zu korrigieren, wodurch die ohnehin schon überlangen Bestimmungen noch unverständlicher werden.

Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Haller, Mag. Haupt zum Antrag der Abgeordneten Verzetnitsch, Maderthaner, Nürnberger, Dr. Feurstein, Reitsamer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (408 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (622 der Beilagen)

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert.

Art. I Z. 35 lautet:

"35. In § 28 Abs. 1a wird am Ende von Z. 9 der Strichpunkt durch das Wort "oder" und am Ende von Z. 10 das Wort "oder" durch einen Beistrich ersetzt; Z. 11 entfällt."

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Aber wir werden heute nicht nur diesen Abänderungsantrag, sondern auch noch einen weiteren und zusätzlich noch einen Entschließungsantrag einbringen, und zwar zum neuen Karenzgeldgesetz.

Dieses Karenzgeldgesetz ist nur eine Zusammenfassung von bisherigen Bestimmungen und die Übertragung der Agenden an die Sozialversicherungsträger. Allerdings verursacht dies beträchtliche Kosten, und zwar in Höhe von 60 Millionen Schilling jährlich. In Zeiten wie diesen ist das anscheinend unbedingt notwendig! Der Gesetzesvorschlag beinhaltet aber keine inhaltlichen Weichenstellungen, die EU-Regelung wird nicht umgesetzt, es gibt keine Änderung bei der unflexiblen Regelung betreffend Nebeneinkünfte bei geringfügigen Einkommen von Karenzgeldbezieherinnen.

Einerseits wird von der österreichischen Frauenpolitik immer wieder gefordert, daß man den Frauen die Wiedereinstiegsschwierigkeiten nach der Kinderpause aus dem Weg räumen soll – gleichzeitig verhindert man aber die Schaffung von Möglichkeiten für eine Vorbereitung auf die Rückkehr in den ausgeübten Beruf; zusätzlich behält man einen Hemmschuh wie den bisherigen weiter bei. Da uns die Frau Ministerin Hostasch einen Antrag versprochen hat, kann ich jetzt sagen: Dieser liegt uns bis heute nicht vor!

Ich bringe jedenfalls folgenden Entschließungsantrag ein:


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