Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 77

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haller, Mag. Haupt zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Karenzgeldgesetz erlassen und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzurlaubszuschußgesetz, das Karenzurlaubserweiterungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeits- und Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Betriebshilfegesetz und das Bundesgesetz über die Gewährung von Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete geändert werden (550 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (623 der Beilagen) betreffend praxisgerechte Begrenzung von Nebeneinkommen bei Karenzgeldbezug

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der im Karenzgeldgesetz eine Durchrechnung der Einkommensgrenzen über den gesamten Zeitraum des Karenzgeldbezuges vorsieht."

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Das neue Karenzgeldgesetz beinhaltet aber auch keine Valorisierung des Wochengeldes, obwohl die ÖVP bei allen Wahlen zu den Landwirtschaftskammern und seit Jahren querfeldein durch das Bundesgebiet gezogen ist und zieht und immer wieder dieselbe Forderung stellt. Unter anderem hat es vor vier Jahren in Oberösterreich einen einstimmigen Beschluß der Landwirtschaftskammer-Vollversammlung gegeben. Daraufhin gab es Anträge der Freiheitlichen. Diese wurden abgelehnt. Die Bäuerinnen haben das einstimmig beschlossen und eine Resolution gefaßt. Es rührt sich jedoch nichts. Bei der Tiroler Landwirtschaftskammerwahl am vergangenen Wochenende ist jedoch der Bauernbund wieder mit dieser Forderung aufgetaucht. Ich bin neugierig, wie meine Kollegin Kathi Horngacher, die jetzt nicht da ist, sich verhalten wird, wenn wir diesen Abänderungsantrag zum Wochengeld einbringen.

Dieser Abänderungsantrag beinhaltet eine Erhöhung des derzeitigen Wochengeldes. Wenn man bedenkt, daß diese Regelung und somit das Wochengeld für Bäuerinnen seit 1982 gleichgeblieben ist, damals aber ein Wecken Brot 19 S gekostet hat, während er heute 29 S kostet, dann muß man die Bäuerinnen verstehen, wenn sie eine Valorisierung wirklich ernsthaft fordern.

Ich bringe deshalb folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Haller, Aumayr, Ing. Reichhold, Koller zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Karenzgeldgesetz erlassen und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzurlaubszuschußgesetz, das Karenzurlaubserweiterungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeits- und Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Betriebshilfegesetz und das Bundesgesetz über die Gewährung von Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete geändert werden (550 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (623 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

In Artikel 10 wird nach Z. 1 noch folgende Z. 1a eingefügt:


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