Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 82

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Ja, ich sage Ihnen von den Freiheitlichen und allen von der Opposition – Herrn Abgeordneten Kier nehme ich aus –, die hier gesprochen haben: Die Arbeitszeitflexibilisierung ist von allen hier im Hause seit Jahren gefordert worden. Ich habe von niemandem gehört, daß das Ausmaß an Arbeitszeitflexibilisierung zu großzügig oder zu eng wäre. Niemand von den Rednern hier hat das behauptet; nicht von den Freiheitlichen, nicht von den Grünen (Abg. Öllinger: O ja!) – ich komme noch zu Ihrem Punkt mit der Sonntagsarbeit, Herr Abgeordneter Öllinger, ich komme noch dazu –, niemand hat das sonst gefordert.

Ich möchte das einmal feststellen, daß das einfach ein Anliegen ist, über das man diskutiert hat, das man im Ausschuß behandelt hat und das jetzt umgesetzt wird. Ich würde schon meinen, daß man, wenn so etwas gemacht wird, auch das Positive erkennen und nicht nur einfach dagegenreden soll, meine Damen und Herren!

Arbeitszeitflexibilisierung haben wir im öffentlichen Dienst, aber auch in der Privatwirtschaft in verschiedenen Bereichen schon seit Jahrzehnten. Im öffentlichen Dienst gibt es schon seit langem Durchrechnungszeiträume von 6 Monaten. Es gibt Zeitguthaben von 40 und mehr Stunden, die angesammelt werden können, und niemand sagt, hier seien Überstunden verlorengegangen, Herr Abgeordneter Öllinger, hier sei jemand um etwas geschmälert worden, sondern die Arbeitnehmer, die Dienstnehmer, und zwar gerade im öffentlichen Dienst, schätzen diese Durchrechnungszeiträume, schätzen es, daß man mehr oder weniger arbeiten kann, je nachdem, wie die Arbeit anfällt.

Das sind also Dinge, die auch von den Dienstnehmern, von den Arbeitnehmern positiv gesehen und akzeptiert und sogar gerne gehandhabt werden. In diesem Zusammenhang von "Schmälerungen" von Überstundenleistungen zu reden, so wie das hier formuliert wurde, das halte ich einfach für falsch, denn ich meine, daß durch die Kollektivverträge, die für die Umsetzung dieses Gesetzes vorgesehen sind, sehr wohl die Möglichkeit geboten wird, eben einen Ausgleich zu schaffen, dann nämlich einen Ausgleich zu schaffen, wenn von den Arbeitnehmern zusätzliche Leistungen verlangt werden.

Nun zum letzten Thema, das ich kurz ansprechen möchte, und zwar möchte ich dies der SPÖ sagen: Meine Damen und Herren! Die ganze Diskussion der letzten fünf, sechs Tage haben Sie durch die Aussage Ihres Bundesgeschäftsführers Rudas verursacht. Im Gesetz ist klar verankert – und es ist das klar –, daß niemand daran denkt, die Sonntagsarbeit, die Feiertagsarbeit auszudehnen, sondern es sollte durch die Ergänzung im Arbeitsruhegesetz Klarheit geschaffen werden, daß auch die Kollektivvertragspartner dies vereinbaren können.

Dazu stehe ich, daß auch die Kollektivvertragspartner darüber entscheiden können, aber wenn jemand von der SPÖ, und zwar ein führender Mann der SPÖ, in der Öffentlichkeit erklärt, man könne den Sonntag auch auf den Dienstag "verschieben", da muß man hellhörig werden, und da sind auch wir von der ÖVP hellhörig geworden, Herr Präsident Verzetnitsch! Mit gutem Recht haben wir daher gestern von Ihnen einen Entschließungsantrag gefordert. (Abg. Verzetnitsch: Von mir brauchen Sie das nicht zu fordern!) Wir haben das von Ihnen gefordert, und Sie sind damit einverstanden gewesen. Ich möchte das eindeutig hier feststellen. Diesen Entschließungsantrag werden wir mit Ihnen gemeinsam beschließen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich sage noch etwas in Richtung Freiheitliche: Meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, insbesondere Herr stellvertretender Klubobmann Stadler! Wenn der Nationalrat, wenn das Parlament durch ein Gesetz sagt, Kollektivvertragspartner sollen in einem bestimmten Bereich tätig werden können, nämlich in der Regelung der Sonntagsarbeit – mit klaren, eindeutigen Einschränkungen, die gegeben sind –, so hat das Parlament auch das Recht, zu sagen, in welcher Form das zu geschehen hat, nämlich so, daß ein wichtiges Element unseres kulturellen Lebens, eben der Sonntag, in seinen wesentlichen Bestandteilen erhalten bleiben muß und nicht aufgegeben werden darf. (Abg. Blünegger: Dazu sind Sie nicht imstande!)

Wesentlich ist auch das Religiöse für mich, wesentlich ist auch, daß es, wie das Herr Abgeordneter Kier erwähnt hat, bei der Sieben-Tage-Woche bleibt. Das ist ein wesentlicher


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