Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 89

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der erste Punkt beinhaltet das Thema "geringfügig Beschäftigte". Nach einer Meldung des Hauptverbandes gab es im Jahresdurchschnitt 136 500 geringfügig Beschäftigte, davon waren – wie könnte es anders sein? – 72 Prozent Frauen. Seit dem Jahr 1994 erfolgen die Meldungen nicht mehr anonym über die AUVA, sondern personenbezogen über die Gebietskrankenkassen. Zirka 80 000 dieser geringfügig Beschäftigten hatten einen anderen Bezug und waren über diesen sozialversichert. Mit Stand Juli 1996 hatten aber 3 032 Personen mehr als ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Das ist zwar wider Erwarten ein relativ kleiner Teil, aber es würde sich bei einer Zusammenfassung dieser Arbeitsverhältnisse eine Sozialversicherungspflicht und damit auch Anspruchsvoraussetzungen ergeben. Da die Hauptbetroffenen Frauen sind, sollte man den Frauen immer wieder sagen, daß sie sich wegen eines ganz kleinen Vorteils ihrer Anspruchsvoraussetzungen begeben.

Ein weiterer Punkt ist das Pflegegeld. (Zwischenruf des Abg. Mag. Guggenberger. ) Nein, in bezug auf Arbeitsplatzsicherung, Herr Kollege Guggenberger. Kein Problem.

19 Milliarden Schilling an Aufwendungen aus dem Bundespflegegeldgesetz gab es im Jahre 1995. Jetzt ist das Pflegegeld eine Pauschalleistung. Von 268 000 Pflegegeldempfängern waren 9 Prozent in der Stufe 4, 7 Prozent in der Stufe 5 und je 1 Prozent in den Stufen 6 und 7 angesiedelt. Das sind insgesamt etwas über 49 000 betroffene Personen. Für diese gibt es einen Pflege- und Betreuungsaufwand von 120 bis 180 Stunden. Im familiären Bereich wird die Pflegebetreuung immer durch eine Bezugsperson getätigt. Wenn man über Vereine betreut, kann man sagen, daß mehrere Pflegebedürftige von einer Person betreut werden. Meine Damen und Herren! Das wären im Schnitt zumindest 20 000 Teilzeitarbeitsplätze, und darauf will ich hinaus.

Ein Beispiel aus meinem Bundesland, wie man dem begegnen könnte: Der Stundensatz für eine Heimhilfe liegt bei 250 S. Davon wird – und jetzt hören Sie bitte genau zu! – pro Stunde eine Eigenleistung aus dem Pflegegeld von genau 50 S verlangt, dazu kommt eine weitere Eigenleistung vom Einkommen, die, je nach Zumutbarkeit, zwischen 35 S und 75 S angesiedelt ist. Bei Kleinsteinkommen wird sie auf 380 S pauschaliert. Danach setzt bereits eine Zuschußleistung des Landes, die nicht unwesentlich ist, ein, das heißt, das Land schießt pro Betreuungsstunde zwischen 100 S und 150 S zu. Das wäre an sich nichts Negatives, aber dadurch werden, weil das Land sparen muß, auch weniger Pflegestunden, als ursprünglich nach der Pflegegeldeinstufung notwendig wären, bewilligt.

Ein Vorschlag wäre, das Pflegegeld für Hilfsmittel, durchaus für mehrere parallel arbeitende Betreuungsdienste, aufzubrauchen – und erst dann, wenn dieses Pflegegeld aufgebraucht ist, weitere Eigenleistungen je nach Einkommen zu verlangen. Danach erst sollte der Zuschuß des Landes einsetzen. Das würde den Ländern vielleicht nicht sparen helfen, hätte aber zur Folge, daß die Qualität der Pflege und auch die Arbeitsplatzbeschaffung ganz massiv angekurbelt werden würden. Das, meine Damen und Herren, scheint mir das wichtigste zu sein.

Wir sind jetzt über den Heimhilfedienst in der Situation, bei jemandem 20 000 S offene Eigenleistungen eintreiben zu müssen. Im selben Zeitraum sind 90 000 S an Pflegegeld geflossen. Der Sohn der betroffenen Dame hat mir erklärt, daß er das Geld zur Abdeckung der Schulden seiner Firma gebraucht hat. – Das, bitte, kann nicht Sinn der Sache sein! Selbst wenn Pflegeartikel angeschafft worden sind, selbst wenn ein zweiter Verein mitbetreut hat, bleiben immerhin 50 000 S, die zweckentfremdet verwendet wurden. Das darf nicht so weitergehen!

Ich habe einer Zeitung entnommen, daß die Frau Bundesministerin gesagt hat, ihr liege das Pflegegeld ganz besonders am Herzen. Meine Damen und Herren! Auch mir liegt es am Herzen. Aber es soll für die Pflege und Betreuung jener Menschen, für die es gedacht war, verwendet werden, und zwar ausschließlich. Das ist meine Meinung.

Ich muß ein bißchen kürzen und komme schon zum Schluß meiner Rede, möchte es aber nicht verabsäumen, allen Mitarbeitern, Kolleginnen und Kollegen des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sehr herzlich für diesen ausgezeichneten und übersichtlichen Bericht


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite