Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 104

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Zulassung zumindest um ein halbes Jahr verzögert wurde, worauf ich später noch zu sprechen kommen werde.

Es war Österreich, das mit Hilfe eines wesentlichen Teils seiner EU-Parlamentarier auch auf eine rasche Verabschiedung der Novel-Food-Verordnung hingewirkt hat und – ich habe das schon gesagt – diese Novel-Food-Verordnung jetzt mit der Verordnung von Frau Ministerin Prammer auf nationaler Ebene vorwegnimmt. Es war auch Österreich, das eine nochmalige Überprüfung der Genmaiszulassung erwirkt hat. Ich habe bereits darauf hingewiesen. Österreich hat sogar den Artikel 16 der Freisetzungsrichtlinie 90/220 in Anspruch genommen, damit dieses Produkt, zumindest bis die EU-Kommission neuerlich entscheidet, für den Verkehr und den Import nach Österreich verboten ist.

Es war auch Österreich – Frau Abgeordnete Langthaler, Sie wissen das ja alles; was Sie gesagt haben, war zum gut Teil wider besseres Wissen –, das diesbezüglich Vorreiter für andere Länder war. Österreich hat zum Beispiel auch Luxemburg und Italien motiviert, diesen Artikel 16 hinsichtlich der Zulassung von Genmais in Anspruch zu nehmen und damit quasi ein Importverbot auszusprechen.

Es war wiederum Österreich, das – zuletzt in der Ratssitzung der Umweltminister – auf die Reformbedürftigkeit der Freisetzungsrichtlinie hingewiesen und auf eine Reform gedrängt hat, wobei wir von der Kommission diese Reform schon zugesichert bekommen haben. Kommissarin Bjerregaard hat zugesagt, daß bereits in der Junisitzung der Umweltminister zu diesem Thema ein Richtlinienentwurf auf dem Tisch liegen soll.

Ich darf weiters darauf verweisen, daß wir erfolgreich Initiativen gesetzt haben, um auch die Kennzeichnung von Futtermitteln voranzutreiben, und zwar sowohl was Überlegungen in Richtung einer Novel-Feed-Verordnung als auch die Möglichkeit, innerhalb der Freisetzungsrichtlinie 90/220 eine derartige Kennzeichnung zu verankern, anlangt.

Ich darf darauf verweisen, daß wir es waren, die auf EU-Ratsebene die Widersprüchlichkeiten des Genmais-Zulassungsverfahrens insofern angesprochen haben, als gerade Frankreich als Antragsteller eine generelle Freisetzungsgenehmigung haben wollte, nun aber ein Anbauverbot für diesen Genmais erlassen hat, ein Widerspruch, der einen Großteil meiner Kollegen auf Umweltministerebene in Europa zum Nachdenken gebracht hat.

Ich darf abschließend zu diesen Aktivitäten Österreichs auf EU-Ebene festhalten, daß auch wir es sind, und zwar in dem Fall Frau Ministerin Prammer und meine Wenigkeit, die über unsere Botschafter jetzt initiativ werden, um neben Italien und Luxemburg möglichst viele andere Länder, wenn es um die neuerliche Zulassung oder Nichtzulassung von Genmais geht, sozusagen an Bord zu bringen und eine Sperrminorität von 26 Stimmen im Artikel-21-Ausschuß zu erwirken, um so das Thema "Zulassung von Genmais" noch einmal auf die politische Ebene, und zwar auf die Ratsebene, zu bekommen. Ich bedanke mich bei Frau Bundesministerin Prammer für diese Zusammenarbeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Abgeordnete Langthaler! Zu Ihrer allgemeinen Frage nach der Position der Bundesregierung: Ich meine, daß die Position der Bundesregierung eine klare ist und daß auch die Handlungen und Aktivitäten, die wir gesetzt haben, klar waren. Die Initiativen sind nachvollziehbar. Was mich besonders freut, ist, daß diese Initiativen auch im Hinblick auf unsere Größe und Position in Europa gerade in den letzten Monaten doch von überdurchschnittlichem Erfolg gekrönt waren.

Frau Abgeordnete Langthaler! In Vertretung des Herrn Landwirtschaftsministers Molterer komme ich konkret zu Ihren Fragen und damit zu den notwendigen Antworten.

Zu Ihrer Frage 1:

Die österreichische Bundesregierung hat eine gemeinsame Position zur Gentechnik vorgelegt – ich habe bereits darauf verwiesen –, die auch die Haltung gegenüber dem Einsatz der Gen


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