Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 105

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technik in der Landwirtschaft klar zum Ausdruck bringt. Grundsätzlich halte ich fest, daß die Gentechnik eine neue Zukunftstechnologie ist, die bereits jetzt in vielen Forschungs- und Anwendungsbereichen zum Wohle der Menschen eingesetzt wird. Dies kann auch für die Landwirtschaft gelten. Ein undifferenziertes Nein, wie es von Ihrer Seite kommt, zur Gentechnik in der Landwirtschaft ist daher aus Sicht des Landwirtschaftsministers keine gangbare Strategie.

So bietet die Gentechnik durchaus Perspektiven, wie etwa in der Veterinärmedizin oder bei der Resistenz gegen Krankheiten. Es bedarf im Einzelfall einer Abwägung der Vor- und Nachteile. Da muß von Fall zu Fall entschieden werden, ob die Anwendung einer gentechnischen Veränderung positiv oder negativ zu beurteilen ist. In diesem Sinne wird durch die weltweit zunehmende Verbreitung der Gentechnik auch in der Landwirtschaft und die zweifellos durch die Gentechnik eröffneten neuen Möglichkeiten für die Landwirtschaft eine vorurteilsfreie Abwägung und Prüfung von Projekten im Einzelfall vor einer etwaigen Befürwortung beziehungsweise Ablehnung notwendig sein.

Bei der Beantwortung dieser Fragen verweist der Landwirtschaftsminister auch auf die Wettbewerbsposition der heimischen Bauernschaft. Zur ablehnenden Haltung eines Teiles der österreichischen Landwirte gegenüber der Gentechnik ist zu sagen, daß es ein Bestreben sein muß, denjenigen Produzenten – etwa den Biobauern –, die ohne den Einsatz der Gentechnik in der Produktion auskommen wollen, diese Möglichkeit zu geben. Voraussetzung dafür ist eine strikte Kennzeichnung sowohl im Food- als auch im Feed-, also sowohl im Nahrungsmittel- als auch im Futtermittelbereich. Dies muß jedoch auf europäischer Ebene erfolgen, um gleiche Maßstäbe und eine umfassende Deklaration zu erreichen. (Beifall bei der ÖVP.)

Hohes Haus! In diesem Sinne hat sich auch die Bundesregierung für die Nutzung der Chancen einer freiwilligen, nachprüfbaren und zuverlässigen Positivkennzeichnung ausgesprochen.

Nun zur Frage 2:

Zur Herbizidresistenztechnik ist zu sagen, daß auch da die Abwägung der konkreten Umstände maßgebend ist. Geht eine Herbizidresistenz von Pflanzen mit der Möglichkeit einher, im gesamten Produktionsprozeß eine Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes – und in Österreich ging der Pflanzenschutzmitteleinsatz während der letzten Jahre zurück, und dies wird auch in den nächsten Jahren der Fall sein – beziehungsweise den Einsatz umweltfreundlicherer und grundwasserschonenderer Mittel zu erreichen, muß der ganzheitliche Effekt dieser Resistenz in Betracht gezogen werden. Auf keinen Fall darf es jedoch zu einem gesteigerten Herbizideinsatz kommen. Es muß abgewogen werden, ob die möglichen Nachteile wie Auskreuzungsgefahr, Schäden bei fehlerhafter Anwendung, Nichtbekämpfbarkeit in Nachfolgekulturen höher einzuschätzen sind als etwaige Vorteile, wie zum Beispiel die Verbreitung des Wirkungsspektrums, die Vereinfachung der Unkrautbekämpfung oder auch die Reduktion des Wirkstoffaufwandes und damit des Aufwandes an Pflanzenschutzmitteln. (Abg. Ing. Reichhold: Herr Bundesminister! Das steht fast wortgleich im Prospekt der Firma Pioneer!) Ich beantworte jetzt eine Anfrage der Abgeordneten Langthaler und nicht notwendigerweise Ihre Zwischenrufe, Herr Abgeordneter Reichhold! (Beifall bei der ÖVP.)

Zu den Fragen 3 und 4:

Aus der zuvor beantworteten Frage geht hervor, daß es unbedingt notwendig ist, eine genaue Erforschung unter strengen Sicherheitsauflagen aller Auswirkungen bestimmter Resistenzen durchzuführen. Aus diesem Grund kann eine Durchführung von Forschungsvorhaben, die auch den Einsatz herbizidresistenter Pflanzen mit ihren Umweltauswirkungen zum Inhalt haben, ein wichtiger Beitrag sein, um notwendige Informationen für die Abwägung für- und widersprechender Argumente zu gewinnen. Eine solche Überprüfung der gesamten Auswirkungen kann nicht allein auf theoretische Beurteilungen beschränkt sein. Wenn zu dieser Evaluierung praktische Auspflanzversuche notwendig sind, kommt das österreichische Gentechnikgesetz zur Anwendung. Dies regelt auch die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für solche Freisetzungsversuche.


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