Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 116

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Ich komme noch einmal zum konkreten Beispiel "Raps": Es muß doch jedem auffallen, daß kein großes Unternehmen einen herbizidresistenten Raps auf den Markt bringt, wenn es nicht gleichzeitig jenes Herbizid patentmäßig ihr eigen nennen kann, gegen das diese Pflanze quasi immunisiert worden ist. Natürlich kann doch niemand – wenn man so etwas tut, wenn man dafür sorgt, daß eine Pflanze, egal, wie hoch der Einsatz an Herbiziden ist, dadurch nicht beeinträchtigt wird – behaupten, daß das ein Weg ist, um den Einsatz von Herbiziden zu reduzieren. Selbstverständlich nicht! Es geht darum, daß die Bauern unter der Knechtschaft der großen Konzerne stehen. Sie wissen, das gilt generell für das Hybrid-Saatgut, da ist das heute schon ein Problem, aber durch die Gentechnik wird das alles noch verstärkt. Diese Konzerne halten einerseits die Patente auf die ganz konkrete Pflanze, die der Bauer jedes Jahr neu kaufen muß, und haben gleichzeitig das Patent vom entsprechenden Herbizid in der Hand.

Herr Abgeordneter! Das ist nicht dazu geeignet, eine ökologische Landwirtschaft durchzusetzen. Das ist auch nicht dazu geeignet, die Erträge der Bauern zu steigern. Das ist nur dazu geeignet, die Erträge jener zu steigern, die die Patente innehaben, und dafür wird es auch gemacht, und dem sollten Sie nicht Vorschub leisten, auch nicht durch Verharmlosung.

Meine Damen und Herren! Sie sehen auch, daß die Widersprüche, die es in den Regierungserklärungen, in den Berichten, die diese Regierung dem Hause vorlegt, und in den tatsächlichen Handlungen dieser Regierung gibt, in zunehmendem Maße größer werden. Es sei nur das Schlagwort vom "Feinkostladen Österreich" angesprochen: In Wahrheit geht man immer mehr den Weg der Agrarindustrie. Und obwohl wir wissen, daß die Probleme zunehmen, obwohl wir wissen, daß der Gentechnologie etwa auch mit haftungsrechtlichen Vorschriften, die wir heute haben, nur in begrenztem Maße beizukommen ist, also eine faire Risikoabwägung und Risikoaufteilung derzeit nur in begrenztem Maße möglich ist, gibt es bis heute kein Umwelthaftungsgesetz.

Meine Damen und Herren! Als das Gentechnikgesetz hier im Hause verabschiedet worden ist, wollte man gleichzeitig auch – das war damals ein Bestreben der Kommission – die Haftungsbestimmungen mit hineinnehmen. Das ist abgelehnt worden mit dem Hinweis darauf, daß es ein Umwelthaftungsgesetz geben wird. Bis heute gibt es aber kein Umwelthaftungsgesetz. Sie sehen, daß in Wahrheit nicht das gemacht wird, was einer fairen Risikoverteilung entspricht, sondern in Wahrheit wird das gemacht, was der Profitmaximierung entspricht – aber interessanterweise nicht einmal den Profiten der Bauern, sondern den Profiten der internationalen Konzerne. Sie seien ihnen gegönnt, aber nicht unbedingt auf Kosten der österreichischen Bauern.

Mir ist das auch deshalb wichtig, weil im Hause bereits mehrere Anträge auf Änderung des Gentechnikgesetzes liegen. Auch die Liberalen haben einen solchen Antrag eingebracht. Bis heute, seit über eineinhalb Jahren, ist es nicht möglich, eine Debatte über diesen Antrag abzuhalten; wir haben ihn nämlich gleich nach der letzten Wahl wieder eingebracht.

Aber es ist nicht möglich, in diesem Haus mit Ihnen darüber zu reden, daß Umweltanwälte in Zukunft Parteistellung und Beschwerderecht an die Gerichtshöfe öffentlichen Rechts haben sollen, wenn es um Gentechnikverfahren geht. Es ist in diesem Hause nicht möglich, darüber zu diskutieren und gesetzlich festzuschreiben, daß es eine klar ersichtliche und verständliche Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Produkten geben soll. Produkt- und Haftungsregeln habe ich bereits angesprochen.

Ich möchte nur noch auf eines hinweisen, und das ist ein Zeichen dafür, daß hier im Parlament – auch von der Regierungsbank aus – oft nur die halbe Wahrheit ausgestreut wird: Nach meinem Wissen ist es so, daß seit letztem Sommer, nämlich seit Sommer 1996, beim Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zwei Verordnungen liegen, die er seit damals nicht unterfertigt hat. Ich lese in der Zeitung, daß er mittlerweile eine unterfertigt hat. Das ist jene, die die Kennzeichnung von Lebensmitteln betrifft. Und bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, meine Damen und Herren, haben wir ohnehin gewartet, bis die Novel-Food-Verordnung der EU da ist. Aber die zweite Verordnung, die nach meinem Wissen noch von Frau Bundesministerin Krammer vorgelegt worden ist, liegt noch immer bei Herrn Bundesminister


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