Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 132

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wird und wir als vollwertige Partnerinnen und Partner in dieser Gesellschaft in Österreich auch weiterhin unseren uneingeschränkten Platz haben dürfen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.33

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag der Frau Abgeordneten Haidlmayr, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, vor einer Ratifizierung der Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates den Nationalrat einzubeziehen, ist genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Entschließungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Schutz von nicht einwilligungsfähigen Menschen im Rahmen der Menschenrechtskonvention zur Biomedizin (früher Bioethik-Konvention) des Europarates

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, vor einer Ratifizierung der Menschenrechtskonvention zur Biomedizin (früher Bioethik-Konvention) des Europarates den Nationalrat einzubeziehen.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Das Wort zu einer tatsächlichen Berichtigung wünscht Herr Abgeordneter Dr. König. Ich bitte um Beachtung der Spielregeln. 2 Minuten Redezeit.

17.33

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Haidlmayr hat hier behauptet, daß die Bioethikkonvention des Europarates den Schutz geistig Behinderter und Kinder nicht gewährleisten würde, daß sie sozusagen dem wissenschaftlichen Drang von Ärzten hilflos ausgeliefert werden.

Das ist unrichtig. Ich war selbst zu dieser Zeit in der Delegation beim Europarat, und es haben die österreichischen Abgeordneten der Sozialdemokratischen Partei und der Volkspartei, aber auch die deutschen Sozialdemokraten und die deutschen Christdemokraten der Konvention im Europarat erst zugestimmt, als genau diese Ergänzung in die Ministerratsvorlage aufgenommen wurde, die vorsieht, daß in diesen Fällen ohne Einwilligung des gesetzlichen Vormundes, was bei Kindern normalerweise die Eltern sind, nichts erfolgen kann. Es kann also auch nicht zum Zwecke eines Eingriffes im Interesse des Betreffenden ohne Zustimmung des gesetzlichen Vormundes eingegriffen werden. Der Schutz geistig behinderter Kinder ist also durch diesen Einsatz der Abgeordneten im Europarat eindeutig sichergestellt worden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt eine Wortmeldung des Abgeordneten Pumberger vor. Die restliche Redezeit der Freiheitlichen beträgt eine Minute. – Bitte.

17.35

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich melde mich abschließend noch ganz kurz zu Wort, weil ich Kollegen Leiner darauf hinweisen will, daß es nicht nur negative Aspekte in der Gentechnologie gibt, sondern gerade in der Medizin besondere Fortschritte erzielt wurden und werden, und das wird auch in Zukunft der Fall sein.

Wir müssen also wirklich Wert darauf legen, das auseinanderzuhalten. Die Gentechnik ist wie ein Messer zu handhaben. Mit der Gentechnik kann man wie mit einem Messer Brot schneiden – oder töten. Im medizinischen Bereich kann man Menschenleben retten, Gesundheit fördern.


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