Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 133

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Man kann Medikamente entwickeln. Man kann Tumorgene erforschen, die Prophylaxe ausbauen und viele andere positiven Dinge für die Gesundheit mehr.

Bei der Lebensmittelproduktion verhält es sich genau umgekehrt. Die Notwendigkeit, Lebensmittel gentechnisch zu erzeugen, ist nicht gegeben, und daher müssen wir dafür sorgen, daß das Freisetzungsverbot aufrechtbleibt, daß wir ein Freisetzungsverbot erzielen und wir eine lückenlose Kennzeichnung für unsere Konsumenten durchsetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Frau Abgeordneten Haidlmayr betreffend Schutz von nicht einwilligungsfähigen Menschen im Rahmen der Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag der Frau Abgeordneten Haidlmayr zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag wurde abgelehnt.

Damit ist die Dringliche Anfrage beendet.

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 1687/AB

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Kurzdebatte über die Anfragebeantwortung der Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales 1687/AB.

Die schriftliche Anfragebeantwortung ist verteilt worden.

Wir gehen in die Debatte ein. Erstredner: 10 Minuten, andere Redner – mit Ausnahme der Frau Bundesministerin –: 5 Minuten.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte.

17.38

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Anfrage, die wir an die Frau Bundesministerin gerichtet hatten, haben wir annähernd gleichlautend – mit einer ganz kleinen Mutation, die sich ausschließlich auf das Sozialministerium bezogen hatte – an alle Mitglieder der Bundesregierung gerichtet. Ziel der Anfrage war es, herauszufinden, wie viele Vertragsverhältnisse, die unter das Regime der sogenannten Werkvertragsregelung – nämlich § 4 Abs. 4 und 5 ASVG – fallen, von den einzelnen Ministerien abgeschlossen wurden. Wir haben uns dabei bemüht, auch ein paar Zusatzfragen zu stellen im Zusammenhang mit der Größe des Problems, mit der Menge der administrativen Aufwendungen und so weiter.

Wir haben von allen Ministerien Anfragebeantwortungen bekommen, so auch von der Frau Bundesministerin. Diese Anfragebeantwortungen sind in mancher Hinsicht sehr aufschlußreich gewesen.

Punkt 1: Wir mußten feststellen, daß die Anfragen zwischen den Häusern sehr gut koordiniert waren. Das finde ich positiv. Daß daher die Antworten aller Ministerien in der Struktur annähernd gleich und in manchen Passagen auch textgleich waren, das finde ich auch gut, weil es teilweise Rechtsfragen waren. Aber dadurch ist auch hervorgekommen, daß in keinem einzigen Ministerium bekannt war beziehungsweise bekannt ist, wie viele Verträge, die seit 1. Juli 1996 unter das neue Regime fallen, in den früheren Perioden abgeschlossen wurden.


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