Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 134

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Auf den Punkt gebracht: Kein einziges Ministerium war in der Lage, für sich selbst zu ermitteln, wie viele Verträge nach statistischer Wahrscheinlichkeit in den künftigen Perioden durch diese Regelung erfaßt sein werden.

Nur wenn man weiß, was es in den zurückliegenden Referenzperioden von ein, zwei, drei oder vier Jahren für Volumina von Aufträgen gegeben hat, die jetzt unter das neue Regime fielen, kann man die Lage abschätzen beziehungsweise vielleicht die Vergabepolitik ändern und für die Zukunft anpassen.

Darüber hinaus sind in den derzeit geltenden Bundeshaushaltsgesetzen keine diesbezüglichen Positionen vorgesehen. Wir wissen auch aus der Anfragebeantwortung, daß logischerweise, weil das eine Gesetz früher, das andere später geschaffen wurde, erstmals ab 1998 damit gerechnet werden kann, daß Budgetansätze für solche Vertragsverhältnisse gebildet werden.

Wir haben also aufgrund der Beantwortung unserer Anfragen feststellen können, daß die Bundesministerien nicht gewußt haben, worum es sich dabei im Hinblick auf ihre eigenen Häuser handelt. Sie haben keine Budgetansätze, die sie in die Lage versetzen, Auftragsverhältnisse, die unter dem Regime der Werkvertragsregelung liegen, so zu vergeben, daß nicht auch der sogenannte Auftraggeberanteil von den Auftragnehmern bezahlt werden muß, beziehungsweise wurde dadurch das Volumen solcher Aufträge um ein Sechstel gekürzt, das heißt, im Ausmaß von 17 Prozent wurden dort Arbeitsplätze vernichtet. Das ist aus der Auswertung der Anfragen zu erkennen, und zwar aus jeder einzelnen, daher auch aus der Anfragebeantwortung der Frau Bundesministerin.

Es ist dies nicht explizit in den Antworten enthalten, aber implizit, und die Fragen waren so gestellt, daß sie uns bei seriöser Beantwortung in die Lage versetzt haben, sie auszuwerten. Es ist mir ein Bedürfnis, von dieser Stelle aus das, was wir zu allen Zeiten gesagt haben, festzuhalten, daß nämlich diese Regelung in der vorliegenden Form, indem man sich an der Pflichtversicherung festklammert, statt sich dem Grundsatz der Versicherungspflicht zu öffnen, im Rahmen der Bundesministerien zu einer Arbeitsplatzvernichtung im Umfang von einem Sechstel geführt hat. – Punkt 1.

Punkt 2 – die Sache wird interessanter: Wir hatten uns die Mühe gemacht, alle Ministerien abzufragen, und haben daher eine Quersumme gebildet. Wir haben festgestellt, wie viele Verträge dieser Art in allen Ministerien in Summe vergeben wurden. Es waren 535 sogenannte Werkverträge – ich verkürze das immer – im zweiten Halbjahr 1996.

Dankenswerterweise hat Herr Kollege Öllinger annähernd zur gleichen Zeit eine Anfrage ebenfalls an die Frau Bundesministerin gerichtet und wollte wissen, wie viele Werkverträge dieser Art bei den Gebietskrankenkassen in derselben Referenzperiode zur Anmeldung gelangt sind.

Das wurde auch sehr sorgfältig beantwortet, allerdings offensichtlich von anderen Abteilungen im Haus der Bundesministerin beziehungsweise ohne Berücksichtigung der Tatsache, daß Abgeordnete in der Lage sind, zwei oder mehrere Anfragebeantwortungen nebeneinanderzulegen und im Sinne einer sogenannten Kontrollmitteilung miteinander zu vergleichen.

Dabei stellte sich heraus, daß in der Anfragebeantwortung, die darauf abzielte, festzustellen, wie viele Anmeldungen zur Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs. 4 und 5 bei den Gebietskrankenkassen eingelangt sind, unter der Rubrik "Bund" sprich Bundesministerien von 289 Vertragsverhältnissen berichtet wurde.

Ich möchte heute von dieser Stelle aus festhalten: Diese gesetzliche Regelung führt dazu, daß seitens der obersten Behörden und Dienststellen des Bundes, wenn man sie fragt, wie viele Verträge sie abgeschlossen haben, die unter das Regime des § 4 Abs. 4 und 5 ASVG fallen, die Summe von 535 für eine bestimmte Referenzperiode genannt wird, und wenn man dann fragt, wie viele bei der Gebietskrankenkasse gemeldet worden sind, 289 genannt werden, sodaß also 246 irgendwo schweben, am Postweg im weitesten Sinn des Wortes.


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