Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 135

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Das wollte ich im Rahmen dieser Anfragebesprechung gerne der Frau Bundesministerin so mitteilen, daß sie in der Lage ist, darauf zu antworten.

Die Vertreter der Bundesregierung, die mit derselben Frage im Rahmen der öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof konfrontiert waren, waren nicht in der Lage, darauf zu antworten – verständlicherweise, sie sind vielleicht durch diese Frage überrascht worden.

Eine Antwort, die wir dort bekommen haben, nenne ich jetzt gleich vorweg, damit sie nicht versehentlich der Frau Bundesministerin von ihrem Stab empfohlen wird. Man hat gemeint, vielleicht waren bei den 535 auch Gewerbliche dabei oder Unternehmen, die gar nicht unter das Regime fallen. – Ich halte hier ganz ausdrücklich fest: Die auf der rechtlichen Seite wirklich sehr seriöse Anfragebeantwortung stellt ausdrücklich klar, daß diese 535 nur solche Verträge sind, die eben nicht unter das gewerbliche Regime und nicht unter ein anderes Regime fallen, sondern die eben ausdrücklich und nur freie Dienstverträge oder dienstnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse sind, also solche nach § 4 Abs. 4 und 5 ASVG. Diese Abgrenzung ist in der Anfragebeantwortung ganz sauber vorgenommen worden, und die Differenz von 246 erklärt sich keineswegs dadurch, daß vielleicht Gewerbliche dabei waren.

Ich meine, die Sache ist deswegen so ernst, weil die Leute, die in den Bundesministerien diese Dinge abwickeln, alle rechtskundig sind, alle gewissenhaft sind, alle sorgfältig arbeiten und trotzdem offenbar nicht in der Lage sind, wenn man so fragt und so fragt, Zahlen zu berichten, die einigermaßen deckungsgleich sind. Daß es eine kleine Differenz geben kann durch Fristenverschiebungen, das würde ich einsehen, aber eine Differenz im Ausmaß von 50 Prozent scheint mir doch mehr als aufklärungsbedürftig zu sein.

Ich hätte sogar Verständnis dafür, wenn die Frau Bundesministerin heute hier von der Regierungsbank aus sagen würde: Ich kann das im Detail nicht beantworten, ich bitte, teilweise schriftlich antworten zu dürfen. Aber ich insistiere auf einer Aufklärung, weil sonst bleibt womöglich im Raum stehen, daß die fehlenden 246 Verträge nicht gemeldet wurden und es sich um Hinterziehungstatbestände handelt.

Das glaube ich nicht, aber dann muß es irgendeinen anderen Grund geben. Ich sehe nicht, welchen, aber ich bin der Meinung, die Frau Bundesministerin, in dem Fall als im Bereich der Sozialversicherungsträger aufsichtsführend, wäre die richtige Adresse, deswegen haben wir sie um Antwort gebeten.

Aus der Anfragebeantwortung ergibt sich Schritt für Schritt, daß alle kritischen Fragen – und zwar absolut korrekt – zwischen den Ministerien koordiniert und abgestimmt wurden, teilweise daher in den rechtlichen Passagen wortgleich sind, was ich für vernünftig halte, und sie verweisen teilweise sogar ausdrücklich auf die Anfragebeantwortung der Frau Bundesministerin als fachlich zuständig. Das finde ich korrekt, und auch aufgrund dessen ist auszuschließen, daß diese Differenz von 246 durch unterschiedliche rechtliche Interpretationen in den Häusern entstanden ist. Ich darf daher in gespannter Erwartung sein, welche Aufklärung wir bekommen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.48

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt die Frau Bundesminister. – Bitte.

17.48

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kier! Lassen Sie mich, bevor ich zur konkreten Anfrage komme, einige grundsätzliche Bemerkungen zu jenen gesetzlichen Veränderungen machen, die im Strukturanpassungsgesetz vergangenes Jahr beschlossen wurden.

Hintergrund war, daß wir zunehmend mit einer Flucht aus dem Arbeitsrecht konfrontiert gewesen sind, daß zunehmend nicht "normale", sondern atypische Arbeitsverhältnisse abgeschlossen wurden. Durch die Inanspruchnahme von Werkvertragsregelungen oder dienst


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