Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 136

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nehmerähnlichen Verträgen wurde die Flucht aus dem Sozialversicherungsrecht angetreten. Damit wurde aber auch die gesamte sozialversicherungspolitische Grundlage entzogen und auch die Solidargemeinschaft der Versicherten in der Sozialversicherung in Frage gestellt.

Ich glaube, man muß sich noch einmal in Erinnerung rufen, warum diese Entscheidung so wichtig war und warum sie ganz einfach notwendig geworden ist: Einerseits, um jene Betroffenen, die von diesen arbeitnehmerähnlichen Vertragsformen erfaßt sind, in den Schutz der Sozialversicherung zu bekommen, auf der anderen Seite aber auch, um dafür Sorge zu tragen, daß Umgehungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind, und zum dritten, um die Finanzierungsgrundlagen für die Sozialversicherung auch für die Zukunft festzuhalten und sicherzustellen.

Ich möchte Sie auch daran erinnern, daß wir im vergangenen Jahr gesagt haben, daß diese Maßnahmen ein erster Schritt sind. Wir haben von der Bundesregierung den Auftrag bekommen, ein Konzept zu erarbeiten, in das alle Erwerbseinkommen innerhalb bestimmter Grenzen, von der untersten bis zur Höchstbemessungsgrundlage, in die Sozialversicherungsbemessungsfrist einzubeziehen sind.

Es wurde eine diesbezügliche Studie noch von meinem geschätzten Vorgänger, dem Kollegen Hums, in Auftrag gegeben. Diese Studie wird in den nächsten Wochen vorliegen, und sie wird auch die Basis für die kommenden politischen Beratungen sein. Ich hoffe, daß ich die Unterstützung des Hauses finden werde, um dieses auch von Ihnen formulierte Ziel zu erreichen, alle Erwerbseinkommen in die Sozialversicherungspflicht einzubeziehen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte auch festhalten, daß diese Vorgangsweise nicht nur zum Vorteil jener ist, die auf der Vertragsnehmerseite sind, sondern sie ist auch zum Vorteil jener Unternehmen, die Auftraggeber sind. Diese Vorgangsweise ist nämlich in der Vergangenheit ein Wettbewerbsvorteil für jene Unternehmen gewesen, die sich daraus Kostenvorteile zu Lasten jener Unternehmen verschafft haben, die sich bisher an die Logik unseres Sozialversicherungssystems gehalten haben. Ich glaube, auch im Sinne einer Beseitigung dieses nicht sehr seriösen Wettbewerbs war es wichtig und im Sinne der Unternehmungen, diese Maßnahmen zu setzen.

Sehr geschätzter Kollege Kier! Ich möchte auf das zurückkommen, was Sie hier schriftlich und mündlich vorgetragen haben. Ich lege Ihre Fragestellung in der Richtung aus, daß Sie wissen möchten, wie viele Aufträge in Form von Verträgen gemäß § 4 Abs. 4 und 5 des ASVG vom 1. Juli 1996 bis zum Tage Ihrer Anfragebeantwortung im Bereich meines Ressorts – ich sage hier: im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, denn es war ja diese Spanne, die hier angesprochen wurde – sowie der nachgeordneten Dienststellen vergeben wurden und wie hoch das Auftragsvolumen gewesen ist.

In meinem Ressort, eben dem Ressort des Kollegen Hums, wurden in diesem Zeitraum drei sozialversicherungspflichtige Verträge mit einem Gesamtauftragsvolumen von insgesamt 1 689 246,40 S abgeschlossen.

Ich habe einer Aussendung von Ihnen und auch einer Pressekonferenz entnommen, daß Sie gemeint haben, es gebe im Sozialministerium einen EDV-Techniker in einem derartigen Vertragsverhältnis; es wurde mir zumindest so von Ihrer Pressekonferenz vermittelt.

Ich habe versucht, diesen Techniker in unserem Ministerium ausfindig zu machen. Er war nicht auffindbar, sodaß ich also bei dieser Angabe bleiben kann und muß und Ihnen nur drei derartige Verträge anbieten kann.

Ich möchte auch auf die 535 Werkvertragsnehmer, die vom Bund errechnet wurden, Bezug nehmen. Ich habe mich bemüht, hier zu recherchieren, wie man auf die Zahl von 535 kam, und nach meiner Berechnung wären es eigentlich 536, wenn man alles genau zusammenzählt. Wir kommen also doch weitgehend zu den gleichen Daten.


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