Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 137

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Es ist mir aber nicht bekannt gewesen – und daher tue ich mich schwer, Ihre Anfrage absolut zufriedenstellend zu beantworten –, ob diese Zahl an einem bestimmten Stichtag erhoben wurde oder sich auf einen laufenden Zeitraum bezieht. Es ist daher für mich sehr schwer, hier entsprechende Vergleiche anzustellen.

Lassen Sie es mich ein bißchen salopp darstellen: Es ist schwer, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, und wenn hier nicht die gleichen Werte gegenübergestellt werden, ist es auch schwer, die richtigen Interpretationen zu finden und die richtigen Schlußfolgerungen zu ziehen.

Was ich zum Ausdruck bringen möchte, ist, daß es doch sehr schwer ist, Stichtagserhebungen immer mit langfristigen Interpretationen zu versehen. Ich meine, daß Stichtagserhebungen nicht jene Aussagekraft haben, die eine langfristige Betrachtung hat.

Ich möchte auch grundsätzlich sagen, daß es unser Bestreben war, von Werkvertragsregelungen alten Stils wegzukommen, daß es unser Ziel war, echte Arbeitsverträge abzuschließen oder Auftragsvergaben im Sinne eines allgemeinen Auftrages vorzunehmen.

Geschätzter Herr Abgeordneter! Sie haben auch die Anfrage des Kollegen Öllinger im Zusammenhang mit der Werkvertragsregelung angesprochen, und ich möchte daher auch darauf kurz eingehen.

Aus dieser Antwort ergibt sich aufgrund einer Tabelle – ich glaube, sie ist Ihnen bekannt –, daß seitens des Bundes, der Länder und der Gemeinden Anmeldungen zur Pflichtversicherungen in einem Gesamtausmaß von 289 getätigt wurden und damit unter dem Titel Bund: Werkverträge in der Zeit vom 1. Juli 1996 bis 17. Jänner 1997 diese Anzahl gemeldet wurde.

Ich gestehe Ihnen zu, daß ein gewisser Widerspruch zwischen der Zahl 536 und der Zahl 289 auffällt. Ich habe folgende Erklärung für diese Diskrepanz, wobei ich glaube, daß sie nicht wirklich eine politische Aussage hat und auch keine Bewertung des Funktionierens der neuen Regelung ist, sondern tatsächlich nur eine Iststandserhebung bedeutet.

Es war grundsätzlich vereinbart, daß die Ressorts nur solche Werkverträge melden, die auch tatsächlich der Sozialversicherungspflicht unterliegen – so hat es zumindest das Sozialministerium gemacht. Tatsächlich dürften die Ressorts aber auch Werkverträge mitgezählt haben, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, indem etwa auch Verträge gezählt wurden, die unter der Versicherungsgrenze von 7 000 S liegen, oder Verträge von Personen, die aufgrund dieser Tätigkeit bereits anderweitig sozialversichert sind, oder es liegt überhaupt ein sogenannter echter, nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegender Werkvertrag vor.

Ich glaube, auch diese Darstellung zeigt, daß hier verschiedene Vorgangsweisen rechtens gewesen sind und daher Querschlüsse nicht wirklich jene Aussagekraft haben, die Sie da hineininterpretieren.

Ich möchte aber, weil Sie es in Ihrer Anfrage angesprochen haben, noch einmal kurz zum Arbeitsmarktservice Stellung nehmen. Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Sie wissen, daß das Arbeitsmarktservice aus der Hoheitsverwaltung ausgegliedert ist und daher auch in der Gebarung autonom entscheiden kann. Für mich als Aufsichtsbehörde ist es wichtig, daß das AMS im Sinne der Gesetze handelt und dementsprechend auch die arbeitsmarktpolitischen Vorgaben einhält. Soweit ich es nachvollziehen kann, ist das AMS auch korrekt vorgegangen.

Lassen Sie mich zum Schluß nur noch sagen, daß wir in der Zeit von Juli 1996 bis Februar 1997 tatsächlich 32 000 Anmeldungen von Werkverträgen nachvollziehen konnten.

Der aktuelle Versicherungsstand zum 28. Februar 1997: Bei den Gebietskrankenkassen sind 12 200 Personen angemeldet. Sie sehen schon aus dieser Darstellung, daß hier eine Fluktuation gegeben ist, weil gerade Werkverträge, bei denen im Sinne dieser Meldung vorgegangen wird, oft sehr kurzfristige Verhältnisse beinhalten und die Zahlen daher nicht wirklich vergleichbar sind.


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