Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 140

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kriegen!) Das ist, so meine ich, doch etwas ganz Wesentliches, denn natürlich bekommen sie eine Pension, sind sie krankenversichert, genießen also einen Sozialversicherungsschutz.

Ein letzter Punkt: Wir können es nicht nachweisen, aber ich vermute, daß in vielen Fällen solche freien Dienstverträge in echte Dienstverträge umgewandelt worden sind, daß die betreffenden Personen in die normale ASVG-Versicherungspflicht aufgenommen worden sind. Wir können die Zahlen natürlich nicht eruieren, aber ich vermute, daß hier eine ganze Reihe neuer Versicherungsverhältnisse entstanden ist. Das heißt, auch Unselbständige sind nun in die Versicherungspflicht hineingenommen worden.

Diese Nebenwirkungen, die von uns beabsichtigt waren, beweisen, daß der Weg im Grunde der richtige war. Ich freue mich, daß wir, SPÖ und ÖVP, grundsätzlich der Meinung sind, daß wir die Pflichtversicherung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit umfassend zu regeln haben. Daran werden wir sicherlich in den nächsten Monaten arbeiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Böhacker zu Wort gemeldet. – Bitte.

18.08

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Frau Bundesministerin! Ich erlaube mir, ebenso wie Sie, Frau Bundesministerin, zunächst einmal ein paar allgemeine Ausführungen zu den Bestimmungen des § 4 Abs. 4 und Abs. 5 ASVG zu machen.

Frau Bundesministerin! Ich habe hier mehrfach gesagt, daß diese Regelungen von vornherein zum Scheitern verurteilt waren. Man hat versucht, eine Tätigkeit, die vom Inhalt her eine selbständige Tätigkeit ist, in das Korsett einer Versicherung für Unselbständige zu pressen. Frau Bundesministerin, das wäre die Quadratur des Kreises gewesen, und es hat sich gezeigt, daß diese Regelung in der Praxis nicht umzusetzen ist, daß diese Regelung nicht vollziehbar ist, daß mit dieser Regelung nicht das erreicht werden kann, was ursprünglich gemeint war.

Meine Damen und Herren! Die Frau Bundesministerin hat hier ganz offen zugegeben, daß einer der Hauptgründe war, Mehreinnahmen zu lukrieren. Und ich sage Ihnen eines, Frau Bundesministerin: Mehreinnahmen – jawohl, aber nur kurzfristig. Sie vergessen, daß durch diese Werkvertragsregelungen auch Pensionsanwartschaften erworben werden. Es gibt viele Fachkommentatoren, die heute schon sagen, daß gerade diese Regelungen, wenn sie massiv umgesetzt werden, das Pensionssystem zum Platzen bringen werden.

Meine Damen und Herren! Es war ursprünglich immer von einer Größenordnung von etwa 300 000 Anmeldungen die Rede, die das Ministerium erwartet hat. Auch "Werkvertragsman" Hums hat immer von etwa 300 000 Anmeldungen gesprochen.

Nun, Frau Bundesministerin, bisher waren es nur etwa 12 000, 15 000, 20 000 Anmeldungen. Das heißt, das System funktioniert nicht. Und es gibt viele Gründe dafür: Entweder werden heute keine Werkverträge mehr abgeschlossen, oder die Auftraggeber negieren einfach die Bestimmungen des § 4 Abs. 4 und 5, oder man weicht in andere Rechtsformen aus – Vergesellschaftung, OEG, KEG et cetera –, oder man macht sich selbständig. Herr Kollege Feurstein hat schon richtigerweise vermerkt, daß es 5 000 Gewerbescheinanmeldungen mehr gegeben hat. Vor allem Ihre Kammerfunktionäre werden sich freuen: 5 000 neue Zwangsmitglieder bei der Wirtschaftskammer.

Aber es kommt noch dazu – und das weiß ich aus meiner Erfahrung –, daß sehr viele Werkverträge ins Ausland verlagert werden. Schlicht und einfach! Es ist in Zeiten der Telekommunikation kein Problem mehr, sich Software im benachbarten Ausland zu bestellen, und damit werden Arbeitsplätze im Inland vernichtet.


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