Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 143

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Tätigkeit gemacht und wie viele von diesen 5 000 zum Beispiel machen nach wie vor arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten und sind nur deswegen in das GSVG gewechselt, weil das immer noch besser ist, als gar keine oder eine schlechte Versicherung wie bei den Werkverträgen zu haben? – Und das ist doch das eigentliche Problem!

Ich hätte jedem und jeder Abgeordneten hier im Haus gewünscht, sich die Debatte – eigentlich war es eher eine spannende Fragestunde – beim Verfassungsgerichtshof anzuhören, sich auch die Not und die Pein jener Beamten anzusehen, die Rede und Antwort stehen mußten für ein Gesetz, das sie nicht zu verantworten haben, weil sie es nicht gemacht haben – zumindest nicht in den heiklen Bestimmungen. Und ich kann Ihnen nur sagen, die Verfassungsrichter – ich war selbst verwundert – haben sehr präzise nach den Bestimmungen dieser Werkvertragsregelung gefragt. Ich kann mir nach dem, was ich dort gehört habe, nicht vorstellen, daß diese Werkvertragsregelung aufrechtbleibt.

Aus guten Gründen kann das nicht aufrecht bleiben. Denn es ist völlig unverständlich, daß ich etwa jemandem, der in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis mit 2 000 S tätig ist und der zusätzlich noch einen Werkvertrag von 2 000 S hat, zumute, daß er jetzt beide Verträge voll sozialversichern muß, während ein Beamter einen Werkvertrag von 7 000 S haben kann, ohne ihn sozialversichern zu müssen.

Es gibt noch etliche Skurrilitäten allein in diesem Teil der Regelung zu beobachten, aber was mich an der Anfrage besonders stört, das ist natürlich die Antwort der Frau Ministerin das AMS betreffend.

Frau Ministerin! Es ist mir eigentlich schon klar ... (Bundesministerin Hostasch ist im Gespräch mit einigen Beamten.) Frau Ministerin, ich hätte Ihnen gerne auch meine Stellungnahme zu dieser Antwort gesagt. (Rufe: Frau Bundesministerin! Hallo! – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Frau Ministerin! Nur eine Anmerkung zu Ihrer Antwort betreffend das AMS. Sie und ich, wir wissen, es gibt diese AMS-Regelung betreffend die Werkverträge. Ich verstehe schon und akzeptiere auch – ich muß es akzeptieren –, daß Sie sagen, Sie haben damit nichts zu tun, denn Sie haben nur die Dienstaufsicht. Ich hätte mir nur ein etwas klareres Wort zu dieser Praxis, daß das AMS in Zukunft keine Werkverträge an private Werkvertragsnehmer mehr vergibt, gewünscht. Das hängt natürlich auch damit zusammen, daß diese Werkverträge eben jetzt der Sozialversicherungspflicht unterliegen, das heißt, die Belastungen für das AMS gewachsen sind, und diese Belastungen für das AMS, die aus der Vergabe von Werkverträgen an Private entstehen, nirgendwo ihre Entsprechung im Budget des AMS finden.

Aber das war ja der Grund, warum wir von vornherein daran gezweifelt haben, daß diese Regelung, so wie sie gemacht wurde, tatsächlich positiv und sinnvoll einen Beitrag dazu darstellen kann, die Personen, die vorher in Werkverträgen und werkvertragsähnlichen Verhältnissen gearbeitet haben, tatsächlich in eine soziale Sicherung zu bringen. Erreicht wurde unter anderem damit, sie aus einer sozialen Sicherung herauszubringen und teilweise ohne einen Job zu lassen. (Beifall bei den Grünen.)

18.22

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 wurde gemäß § 65 Abs. 1 des Geschäftsordnungsgesetzes auf die Zeit nach Beendigung dieser Anfragebesprechung verlegt.

Wir kommen daher jetzt zu den Abstimmungen, die Punkt 1 und 2 der Tagesordnung betreffen.


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