Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 154

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Peter. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

19.10

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Kollege Donabauer! Jetzt müssen wir es nur noch tun. Sie haben genau gesagt, wie es geht. Sie von der ÖVP sind seit zehn Jahren in der Regierung. Also bitte, tun Sie es endlich! Erzählen Sie uns nicht nur, wie es geht. (Abg. Donabauer: Wir sind dabei! – Beifall beim Liberalen Forum.)

Wir haben heute das unerfreuliche Vergnügen – eigentlich ist es ja traurig, aber es ist doch ein Vergnügen, wenn man den Bericht durchliest –, den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes im Jahr 1994 – man höre! – zu behandeln. Es ist wirklich skurril, was da drinnen steht. Offensichtlich gibt es in diesem schönen Österreich zwei Realitäten: zum einen die des geschützten Bereiches der Bundesbediensteten. Da gibt es Sachen, die wir Unternehmer uns in der Privatwirtschaft schon gar nicht mehr vorstellen können. Das ist wie in Kakanien, offensichtlich handelt es sich um ein Obergebilde über uns.

Frau Bundesminister! Sie sind ja dafür zuständig. Dieser Bericht ist voll von Abortanlagen und Klobrillen und Duschräumen, also lauter wichtigen Dingen. Das Erstaunliche ist aber, daß der Bericht festhält, daß die Beseitigung der Mängel nicht erfolgt, und zwar nicht, weil die Kooperationsbereitschaft der einzelnen Ressorts nicht da wäre, sondern weil dies zumeist maßgeblich von deren budgetärer Situation abhängig ist. Erstaunlicherweise gibt es doch so etwas wie das Diktat der leeren Kassen. Das gibt es offensichtlich in der Privatwirtschaft nicht. Denn für diese wird eine Sache nach der anderen verordnet. Wie der Unternehmer damit zu Rande kommt, das ist Ihnen Wurscht, er hat das einfach durchzuführen. Nur wenn es um unsere Bundesbediensteten geht, dann haben wir auf einmal budgetäre Engpässe. Das ist doch ganz erstaunlich. Merken Sie nicht, wie Sie da mit zwei Maßstäben durch die Welt gehen, mit zwei Brillen: einmal Brille rauf, einmal Brille runter? Ich finde das ganz erstaunlich.

Noch erstaunlicher finde ich, daß die Ressortleiter zu umgehender Stellungnahme zu den Mängeln verpflichtet sind, daß aber nicht einmal zum Bericht 1994 alle Ressortleiter ihre Stellungnahme abgegeben haben. Das schaue ich mir an, wenn in der Privatwirtschaft einer vom Arbeitsinspektor eine aufs Häupel kriegt und dann nicht innerhalb von 14 Tagen auf den Binnenbrief antwortet.

Wieso führen Sie denn in dieser Republik zwei Realitäten, Frau Bundesminister? Uns drücken Sie das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz aufs Auge. – Der größte bürokratische Schwachsinn, der jemals in diesem Land beschlossen wurde. Arbeitnehmerschutz – das habe ich von diesem Pult aus schon mehrfach gesagt – ist unverzichtbar. Arbeitnehmerschutz ist wichtig – aber die Art und Weise, wie Sie ihn umsetzen, finde ich wirklich bedenklich. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Sie nehmen einen Produktionsbetrieb, Frau Bundesminister – Sie sind ja stolz auf dieses Gesetz, ich weiß es –, der mit gefährlichen Stoffen arbeitet, einen hochtechnologischen Betrieb, ein Stahlwerk, als Beispiel und scheren alle anderen Unternehmen über einen Kamm: eine Versicherung, eine große Steuerberatungskanzlei, einen Hotelbetrieb oder sonstige Dienstleistungsunternehmen. Überall gelten dieselben Spielregeln. Sie haben das in Ihrem Bericht verschwiegen. Was haben Sie dort geschrieben? – Bei 81 bis 90 Dienstnehmern – das betrifft auch mich – kann ich nicht sagen, ich führe das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz nicht durch, weil die budgetäre Situation nicht danach ist. Das können nur Ihre eigenen Firmen machen, Frau Minister. Bei den Firmen, die in der Privatwirtschaft sind, interessiert Sie die budgetäre Situation überhaupt nicht. Da schreiben Sie doch glatt vor, daß der Sicherheitsbeauftragte jedes Jahr 86 Stunden – genau 86 Stunden! – im Betrieb zu sein hat.

Ja was soll denn das? Es ist notwendig, Evaluierung zu machen, einverstanden. Ein Sicherheitsbeauftragter, der den Betrieb begeht und sich anschaut, ob dort wirklich die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden, ist notwendig. Aber Sie schreiben vor, daß er 86 Stunden


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