Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 171

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Zum UBA sei auch noch ein Wort gesagt. Ich verstehe nicht, daß man, wenn es etwa darum geht, am Markt Privaten Konkurrenz zu machen, das unbedingt mit einer Bundesanstalt machen will. Ich verstehe auch nicht, wenn man sich diese Ausgliederungsüberlegungen anschaut, warum übersehen wird, daß gerade das UBA in hohem Maße auch in der Analytik und Meßtechnik Bereiche und Gebiete beschreitet, die von Privaten nicht beschritten werden können. Ich bin überzeugt davon, daß viele Entwicklungen von Methoden letztlich im UBA angesiedelt sein müssen, damit es wirklich effiziente Methoden sind. Ich glaube, daß es im privaten Bereich nicht gut aufgehoben wäre, solange wir End-of-pipe-Technologien präferieren. Das tun wir aber derzeit noch. Da ist es sinnvoll, meinetwegen mit einer Teilrechtsfähigkeit zu arbeiten. Das würde auch das UBA in die Lage versetzen, Drittaufträge heranzuziehen, es würde es aber nicht ausschließlich davon abhängig machen.

Ich glaube, wenn wir eine Umweltschutzinstitution in Österreich haben wollen, die wirklich unbestechlich ist, dann ist es sinnvoll, zu überlegen, wie wir das UBA effizienter gestalten können. Aber die Überlegungen bezüglich Umweltkontrolle in Österreich, die mir bekanntgeworden sind, werden nicht zielführend sein, sondern werden zwangsläufig zu einer Schwächung und letztlich auch den Deregulierungsgedanken ad absurdum führen. Und gerade das wollen die Liberalen nicht.

Wir sind überzeugt davon, daß man viele Aufgaben in den privaten Bereich verlagern kann. Wir halten nichts davon, daß der Staat in diesem Bereich, in dem die Privaten tätig sind, den Privaten Konkurrenz macht und quasi Geld absaugt. Wir sind dafür, daß man eine Umweltkontrolle macht, die dem Umweltministerium auch zugeordnet und mit der gewährleistet ist, daß auch Methoden und Analyseverfahren entwickelt werden, die auch in Zukunft sinnvoll verwendet werden können. Das ist notwendig.

Aber wenn die Berichte ohnehin immer erst zwei Jahre später ins Parlament kommen, dann, Herr Bundesminister, stimmt es allerdings, dann ist es Wurscht, was wir mit dem UBA machen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.27

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brix. – Bitte.

20.27

Abgeordneter Otmar Brix (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Eigentlich sollten jetzt der Umweltkontrollbericht und der Nationale Umweltplan gemeinsam diskutiert werden. Ich weiß nicht, wieso das wieder getrennt wurde. Ich halte es für sinnvoll, daß ich mich beim Thema Umweltkontrollbericht auch mit dem Nationalen Umweltplan beschäftige.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Nationale Umweltplan setzt die Leitlinien der österreichischen Umweltpolitik für die nächsten zehn bis 15 Jahre und ist somit das strategische Planungsinstrument Österreichs in der Umweltpolitik. Der Nationale Umweltplan soll allen Beteiligten als verbindlicher Orientierungsplan dienen, wobei die Autoren festgestellt haben, daß die Notwendigkeit grundlegender ökologischer Veränderungen innerhalb eines Zeitraumes von 20 bis 25 Jahren gegeben sei. Maximale Ressourcenschonung und Minimierung von ökologischen Risken im Sinne der Nachhaltigkeit sind die Ziele in allen Bereichen.

Herr Bundesminister Bartenstein hat festgestellt – das kann ich nur unterstreichen –: Österreich hat als einer der Umweltmusterländer mit diesem Nationalen Umweltplan als zweites Land Europas – nach den Niederlanden – diesen Plan vorgelegt. Für den Wirtschaftsstandort Österreich ist dieser Nationale Umweltplan ein sehr wichtiges Instrument, da nämlich der ökologische Strukturwandel vorprogrammiert ist. – So hat es der Umweltminister festgestellt. Das heißt, die verfügbaren Rohstoffe sollen besser eingesetzt, Umweltschäden von vornherein vermieden werden.

Als Lösungsansätze sind im NUP unter anderem der Umstieg auf erneuerbare Rohstoffe und Energieträger, Einsparungen von Energie, die Verwirklichung der ökologischen Kostenwahrheit,


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