Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 206

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Es war das legitime Recht der Österreichischen Bundesforste, zu fordern, daß anfallende Managementmaßnahmen von den eigenen Mitarbeitern durchgeführt werden. Denn es bestand die Sorge unter den Mitarbeitern der Österreichischen Bundesforste, daß verschiedene Maßnahmen in Zukunft von der Gesellschaft und nicht mehr von der Belegschaft durchgeführt werden. – Ich glaube, diese Ängste konnten ausgeräumt werden.

Geschätzte Damen und Herren! Die Eröffnung des Nationalparks wird im kommenden Herbst stattfinden. Ein einzigartig schönes Naturparadies wird nun unter Schutz gestellt. (Abg. Mag. Peter: Noch vor dem 5. Oktober?) Ganz sicher, wahrscheinlich am 4. Oktober. Wir Sozialdemokraten nehmen diesen Umstand mit Freude zur Kenntnis. (Beifall bei der SPÖ.)

22.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hofmann. Freiwillige Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.

22.59

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Errichtung des Nationalparks im oberösterreichischen Bereich der nördlichen Kalkalpen findet selbstverständlich die Zustimmung der Freiheitlichen. Geht man von dem ursprünglichen Ansinnen aus, so sollte das Gebiet des Nationalparks eine Fläche von rund 100 000 Hektar umfassen – möglicherweise ein Traum; geblieben ist die Realität mit 16 400 Hektar. Aber es ist auf jeden Fall ein Anfang.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man mit den privaten Eigentümern im Bereich der Haller Mauern intensiv verhandelt, dann kann ich mir vorstellen, daß auch dort der Widerstand gegen eine Erweiterung des Nationalparks reduziert werden und möglicherweise auch eine größere Fläche hin zur Steiermark Realität werden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erlaube mir, zur Regierungsvorlage einen Abänderungsantrag einzubringen. Es ist festzustellen, daß vom Budget der Nationalparkgesellschaft nach vier Jahren rund 24 Millionen Schilling für die Bundesforste aufzubringen sein werden. Darin sind auch deren Anlagen, die genutzt werden sollen, inkludiert. Wir kritisieren, daß die Hälfte des zur Verfügung stehenden Budgets hierfür Verwendung finden soll.

Seit dem EU-Beitritt haben die kleinen Waldbauern mit einem dramatischen Preisverfall bei Holz zu kämpfen. Wir wollen die Subventionierung eines staatseigenen Betriebes unterbinden, sind aber der Meinung, daß tatsächlich erforderliche Managementleistungen durch die Österreichische Bundesforste AG selbstverständlich in Anspruch genommen werden können und auch mit marktgerechten Preisen zu honorieren sind. Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abg. Dipl.-Ing. Hofmann, Mag. Schweitzer, Aumayr und Kollegen betreffend die Regierungsvorlage "Bundesgesetz über die Gründung und Beteiligung an der Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen Gesellschaft m.b.H. (551 der Beilagen)"

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage "Bundesgesetz über die Gründung und Beteiligung an der Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen Gesellschaft m.b.H. (551 der Beilagen)" in der Fassung des Ausschußberichtes (635 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

In § 3 Abs. 1 Z 3 entfallen der zweite, dritte und vierte Satz.

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