Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 217

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auch unterstützen. Denn als sogenanntes Kulturland muß sich Österreich auch auf dem Gebiet der Museumslandschaft weiterentwickeln.

Meine Damen und Herren! Zurück zum Kulturbericht. Es ist erfreulich, daß sich die Einnahmen aus der Teilrechtsfähigkeit wiederum erhöht haben und 1995 insgesamt 75 Millionen betrugen. Allerdings möchte ich auf folgenden Umstand hinweisen und Sie, Frau Ministerin, um Aufklärung bitten: In der Novelle zum Forschungsorganisationsgesetz vom 1. Juli 1989 ist folgendes zu lesen – ich zitiere –:

"Die Museen haben dem zuständigen Bundesminister jährlich einen Gebarungsvorschlag sowie einen Rechnungsabschluß vorzulegen und jederzeit Einsicht in die Gebarungsunterlagen zu gewähren."

Dazu konkret meine Frage: Wie kommt das Ministerium seiner Prüfungspflicht nach? Wurde und wird bei allen Bundesmuseen die Prüfung der Rechnungsabschlüsse vorgenommen? Welche Museen übergeben diese Arbeiten Wirtschaftsprüfern? Werden Stichproben gemacht beziehungsweise Belege genau angeschaut? – Ich hoffe, Frau Ministerin, daß Sie uns diese Fragen auch schriftlich beantworten.

Zum Thema "Ertragsmöglichkeiten für die Museen" erlaube ich mir noch folgende Nebenbemerkungen: Im Rahmen der letzten Urheberrechtsgesetznovelle wurde ein beschränktes Ausstellungsrecht eingeführt. Dem Urheber kann der Anspruch auf angemessene Vergütung eingeräumt werden, wenn Werkstücke der Bildenden Künste zu Erwerbszwecken entgeltlich ausgestellt werden. Allerdings ist in diesem Anwendungsbereich der neue § 16b bereits strittig. So ist die Verwertungsgesellschaft der Bildenden Künstler der Überzeugung, daß entgeltlich zugängliche Sonderausstellungen in den Museen vergütungspflichtig sind, während die Direktoren der Museen der Meinung sind, daß im § 16b Urheberrechtsgesetz die Sonderausstellungen der Häuser nicht angesprochen werden.

Um diesen widersprechenden Auslegungen entgegenzutreten, haben wir Liberalen einen Antrag zum Ausstellungsrecht eingebracht, weil wir der Auffassung sind, daß es Aufgabe eines Rechtsstaates ist, Gesetze eindeutig zu formulieren und nicht auf die Rechtsprechung der Gerichte zu warten, und jene Gesetze, die sich als nicht sinnvoll herausstellen, zu ändern. In diesem Fall sind wir überzeugt davon, daß § 16b Urheberrechtsgesetz aufgehoben werden muß.

Ich lade daher Sie alle, meine Damen und Herren, ein, diesem Antrag, der bereits im Justizausschuß liegt und behandelt wird – hoffentlich bald –, beizutreten! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Abschließend einige Bemerkungen zum Bereich Albertina und zur Zusage des Bundes von 230 Millionen Schilling. Frau Ministerin! Wann wird endlich mit dem Zubau begonnen werden können?

Zum Bereich Museumsquartier – für mich nach wie vor eine unbefriedigte Kulturinitiative in Österreich – meine Frage: Liegt nun ein endgültiger Bescheid des Bundesdenkmalamtes vor, und wann wird voraussichtlich mit dem Umbau begonnen werden?

Zum Thema Nationalbibliothek: Es gibt laut Kulturbericht nach wie vor keine automatischen Brandmeldeeinrichtungen. Warum nicht? Wir wissen auch, daß Bücher nicht restauriert werden können, weil keine Mittel vorhanden sind. Wir wissen, daß Zeitungen und Zeitschriften zerfallen und so der Nachwelt verlorengehen, weil kein Geld vorhanden ist, um Mikroverfilmungen vornehmen zu können. – Damit zeige ich nur einige der Versäumnisse in der Nationalbibliothek auf.

Obwohl dringend mehr finanzielle Mittel erforderlich wären, sank das Budget von 229 auf 226 Millionen Schilling. Frau Ministerin, ich appelliere dringend an Sie: Dort ist Handlungsbedarf angesagt, um die größte Bibliothek Österreichs für das 21. Jahrhundert vorzubereiten, und zwar auch auf dem Gebiet der Elektronik!


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