Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 229

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Wir kommen jetzt zur Abstimmung. – Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Ich lasse über jeden Ausschußantrag getrennt abstimmen.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Kulturausschusses, den vorliegenden Bericht III-63 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Dieser Bericht ist mehrheitlich angenommen worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Kulturausschusses, dem Abschluß des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anlage und Briefwechsel in 111 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Genehmigung sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Die Genehmigung wurde einstimmig erteilt. Ich stelle die einstimmige Beschlußfassung fest.

17. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (590 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1997 geändert wird (2. BFG-Novelle 1997) (634 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen sofort in die Debatte ein.

Ich erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Mag. Schreiner das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

0.45

Abgeordneter Mag. Erich L. Schreiner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister für Finanzen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gegenständliche 2. Bundesfinanzgesetz-Novelle beschäftigt sich mit der Erhöhung von Ausgaben im Budget des Bundes und der gleichzeitigen Erhöhung der Einnahmen um jeweils 3,3 Milliarden Schilling. Herr Bundesminister! Die Mehraufwendungen des Bundes resultieren aus der Krankenanstaltenfinanzierung, der Umsatzsteuerentlastung, die aufgrund der Anpassung der Umsatzsteuer notwendig wurde, den daraus resultierenden Mindereinnahmen bei den Krankenanstalten und den, ebenfalls dadurch bedingten, Mindereinnahmen des Bundes im Zusammenhang mit der Ausgliederung der Bundesforste. Ein weiterer Nachteil dabei ist, daß es zusätzlich Mehrausgaben im Bereich des Arbeitsmarktservice gibt.

Herr Bundesminister! Diese Ausgaben waren nicht planbar, das ist klar. Daher war die 2. Bundesfinanzgesetz-Novelle notwendig. Uns Freiheitliche stört dabei die einnahmenseitige Lösung. Denn es sind Vorauszahlungen für Pensionsleistungen von der Postsparkasse ganz einfach ins Budget eingezahlt worden. Das sind Taschenspielertricks, die man im Budget ganz einfach nicht anwenden kann, wenn man ein ordentlicher Kaufmann ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zweiter Punkt: Man hat eine Sonderdividende von den Bundesforsten gezogen. Für diese Sonderdividende mußten die Bundesforste sogar Kredite auf dem Kapitalmarkt aufnehmen. Dazu halte ich fest: Eine Dividende kann nur gezahlt werden, wenn ein Gewinn erwirtschaftet wurde. Eine Dividende kann hingegen nicht gezahlt werden, wenn man dafür Kredite aufnehmen muß! – Das ist der zweite Taschenspielertrick, Herr Bundesfinanzminister, der bei dieser Bundesfinanzgesetz-Novelle angewendet wurde.


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