Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 231

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die in erster Linie mit virtuellem Kapital arbeiten – das wäre, glaube ich, auch für Sie als freiheitlicher Wirtschaftssprecher interessant –, ihre Aussagen nicht so bewerten und beurteilen, wie das Volkswirte und Leute, die mit Realkapital agieren müssen, tun sollten.

Grundsätzlich zur Regierungsvorlage: Wir werden dieser Regierungsvorlage unsere Zustimmung geben. Es handelt sich im wesentlichen um Kompetenzadaptierungen, die jetzt auch im Bundesfinanzgesetz realisiert werden, und um Vereinbarungen mit den Gebietskörperschaften beziehungsweise um Ausgliederungen der Bundesforste und anderer Gesellschaften. – In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

0.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Haselsteiner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

0.53

Abgeordneter Dr. Hans Peter Haselsteiner (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesfinanzgesetz-Novelle 1997 ist aus bereits angeführten Gründen zweifellos notwendig geworden. Es gibt eine Ministerienreform, es gibt Ausgliederungen, und es gibt Änderungen im Finanzausgleich. Die technische Notwendigkeit ist daher unbestritten. Daß Sie diese Gelegenheit dazu genützt haben, Herr Bundesminister, eine Art Bilanzverlängerung zu betreiben, indem Sie sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite einen erheblichen Milliardenbetrag hinzugefügt haben, entspringt, glaube ich, auch einer Notwendigkeit.

Sicherlich ist die Notwendigkeit auf der Ausgabenseite vorhanden. Wir können uns die Gründe vorstellen. Wir haben noch immer Finanzierungsprobleme im Gesundheitsbereich, und wir haben sicherlich unterschätzte Ansätze, was die Pensionszuschüsse des Bundes betrifft.

Auf der Einnahmenseite, Herr Bundesminister, wird es meiner Ansicht nach etwas problematischer. Ich glaube zwar, daß die Ansätze, die Sie gewählt haben, realistisch sind, aber ich glaube auch, daß Sie sie zweimal verkaufen. Bedauerlicherweise kann ich Ihnen das deshalb nicht nachweisen oder vorrechnen, weil diese Bundesfinanzgesetz-Novelle insgesamt, so wie das Bundesfinanzgesetz selbst, für nicht täglich mit dem Budget und mit dem Budgetvollzug Befaßte schwer überschaubar und nachvollziehbar ist. Wir können aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen Kausalzusammenhänge nicht in vernünftiger Zeit und mit vernünftigem Aufwand herstellen.

Herr Bundesminister! Wenn wir die Bilanzverlängerung kurz beleuchten, so stellen wir im OECD-Bericht, im Wifo-Bericht und in der Einnahmenentwicklung – vor allem in der Entwicklung der Umsatzsteuer, der Mehrwertsteuer – alarmierende Signale fest. Ich will die Prognosen beziehungsweise Feststellungen dieser Berichte nicht überbewerten, glaube aber doch, daß sie ein gewisses Alarmsignal für das Budget des Jahres 1998 und vielleicht auch für den Vollzug des Budgets 1997 darstellen.

Es wäre für uns alle wesentlich leichter, diese schwer vermeidbaren Entwicklungen zu diskutieren, wenn es uns gelänge, dafür ein taugliches Instrument zu haben, und wenn wir einen Schritt weiterkämen in der Frage, wie Budgets überschaubarer und besser miteinander vergleichbar dargestellt werden können. Was für die Wirtschaft gilt – daß man Budgets oder Geschäftspläne erst dann erstellt, wenn man den vergangenen Zeitraum einigermaßen abschätzen kann –, wäre auch ein tauglicher Grundsatz für Budgeterstellung und Budgetvollzug. Wir diskutieren den Rechnungsabschluß eines Jahres ja immer erst dann, wenn inzwischen zwei weitere Budgets verabschiedet worden sind. Wir können daher kaum Schlüsse und Ableitungen aus dem vom Rechnungshof geprüften Rechnungsabschluß ziehen.

Ich erlaube mir daher, zwei Anträge einzubringen. Der eine bezieht sich darauf, daß wir in Zukunft den Rechnungsabschluß eines Jahres binnen fünf Monaten nach Stichtag vom Rechnungshof geprüft bekommen sollen. Das entspricht der Frist, die im Handelsgesetzbuch für


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