Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 238

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Der Antrag der Grünen im Ausschuß war deswegen abzulehnen, weil er inhaltlich nicht durchdacht war und weil vor allem die geforderten Budgetmittel in Zeiten wie diesen nicht aufzubringen sind.

Wir Freiheitlichen werden – trotz des Vogelzeigens von Frau Dr. Schmidt zu mir her – diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Schmidt: Das ist eine Unverschämtheit!)

1.25

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters wurde nicht gewünscht.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Wir stimmen ab über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluß des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anlagen in 554 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Diese Genehmigung ist einstimmig erteilt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung im Sinne des Art. 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, daß dieser Staatsvertrag dadurch kundzumachen ist, daß er samt seiner Übersetzung ins Deutsche im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dieser Beschluß ist einstimmig gefaßt worden.

19. Punkt

Regierungsvorlage: Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte (604 der Beilagen)

20. Punkt

Regierungsvorlage: Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte (605 der Beilagen)

21. Punkt

Regierungsvorlage: Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte (606 der Beilagen)

22. Punkt

Regierungsvorlage: Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte (607 der Beilagen)


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