Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 34

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Damit gehen wir in die Beratungen ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

10.08

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich habe schon immer Probleme mit der Obrigkeit gehabt, darum erlauben Sie mir, an den Beginn meiner Ausführungen den Gedanken zu stellen, daß ich diese Debatte nicht gern "unter einem" führe, sondern "mit Einem". In diesem Sinne sollte die Debatte hier im Hohen Haus geführt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Khol: Ein nettes Bonmot!) – Danke, das muntert auf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Akademikerwürde und Arbeitslosigkeit müssen kein Widerspruch sein. Mit dieser bitteren Erkenntnis, die noch vor einigen Jahren unvorstellbar gewesen wäre, sind immer mehr Absolventen der Universitätsstudien konfrontiert. Wir haben in Österreich mittlerweile 6 000 arbeitslose Akademiker bei insgesamt rund 300 000 Arbeitslosen. Das sind 2 Prozent – ein Prozentsatz, der in der Vergangenheit undenkbar gewesen wäre. Noch nicht eingerechnet, und daher ist dieser Prozentsatz verfälscht, sind jene Absolventen der Studien, die arbeitslos sind und in die Statistik keinen Eingang finden. Daher, meine Damen und Herren, ist die Situation wesentlich ernster, als es diese Statistik glaubhaft machen will.

Faktum ist jedenfalls, daß der öffentliche Dienst durch das Sparpaket oder Belastungspaket weitgehend als Arbeitgeber für Absolventen der Studien ausscheidet. Diese Tatsache wird insbesondere bei den Juristen sehr stark evident. Bei den Juristen sind in der Vergangenheit 70 Prozent aller Absolventen im öffentlichen Dienst untergekommen. Jetzt sehen wir in der Statistik, daß gerade die Absolventen der juridischen Fakultäten verstärkt arbeitslos werden, keine Beschäftigung finden, weil sie sich darauf eingerichtet haben, im öffentlichen Dienst aufgenommen zu werden. Nun scheidet jedoch der öffentliche Dienst als Arbeitgeber aus, und die Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft oder in den klassischen juristischen Berufen wie Anwaltschaft, Notariat oder Richtertum werden immer weniger.

Es wird daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, niemand in diesem Hohen Haus bestreiten, daß das Universitäts-Studiengesetz in der Praxis für die Jugend, für jene, die jetzt noch an den höheren Schulen sind, für die, die studieren, von größter Bedeutung für die Bewältigung der Zukunft ist.

Ich glaube, daß durch diesen Entwurf die Chance vertan wurde, mehr Praxisbezug in die Universitätsstudien einzubringen, und genau daran krankt das Studiensystem in seiner jetzigen Ausformung, und es wird sich in der Zukunft durch dieses Universitäts-Studiengesetz nichts daran ändern. Wenn man die Zahlen der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und Österreichs vergleicht, was den Praxisbezug, die Praxisnähe anlangt, so stellt man fest, daß bei der Beurteilung des Praxisbezuges unter diesen drei Ländern Österreich sehr schlecht abschneidet.

Wir wissen ja, daß im deutschen Managermagazin im Jänner dieses Jahres eine Umfrage von Personalchefs und von Führungskräften der Wirtschaft abgedruckt war, die sich mit dem Praxisbezug der österreichischen Universitäten, der deutschen Universitäten und der Schweizer Universitäten beschäftigt. Und nach dieser Beurteilung schneidet Österreich nicht gut ab. In der Bewertungsskala von 0 bis 100 befinden sich die Universitäten Wien und Linz – das stelle ich als Linzer mit Freude fest – zwar österreichweit im Spitzenfeld an Praxisbezug, was das juridische Studium anlangt, aber international gesehen oder multinational gesehen befindet sich Österreich unter diesen drei Ländern lediglich im Mittelfeld.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese große Chance, die man gehabt hätte, da eine Gegenbewegung einzuleiten, wurde mit der Schaffung dieses Universitäts-Studiengesetzes vertan. Ich komme jetzt ins Zentrum der Kritikpunkte, die wir Freiheitliche am Entwurf anzubringen haben.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite