Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 35

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"Sag zum Abschied leise servus!". – Diese Melodie hat man zwangsläufig auf den Lippen, wenn man sich als verantwortungsvoller Abgeordneter dieses Hohen Hauses mit dem Herzstück des Universitäts-Studiengesetzes befaßt, nämlich der Aufstellung des Studienplanes. (Abg. Dr. Mertel: Singen Sie es uns vor? Singen Sie uns wenigstens den ersten Takt!) – Frau Kollegin Mertel, ich werde Ihnen einmal eine Privatarie schmettern, aber bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich Ihnen hier nichts vorsinge. Aber ich glaube, das Thema ist zu ernst, als daß es ins Lächerliche abgleiten sollte.

Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, Faktum ist, daß dieses Universitäts-Studiengesetz in seinem Herzstück – was die Aufstellung der Studienpläne anlangt – verfassungswidrig ist. Wenn Sie der Opposition nicht glauben wollen, glauben Sie wenigstens den Experten, die im Vorfeld der Beurteilung und auch im Hearing von einer Verfassungswidrigkeit gesprochen haben, denn der Verfassungsgesetzgeber zieht sich komplett zurück aus der Verantwortung für die Studienpläne. Er sagt lediglich: Studienpläne sind Sache der Universitäten, ich ziehe mich zurück, ich als Gesetzgeber gebe nur vor, wie viele Semester das Studium zu dauern hat, und ich gebe den Stundenrahmen vor. Ich gebe inhaltlich überhaupt nichts vor.

Professor Wünsch hat ja beim Hearing beispielsweise im Zusammenhang mit dem Medizinstudium gesagt: Niemand würde sich mit Erfolg dagegen wehren können, wenn eine Universität, eine medizinische Fakultät die Anatomie aus dem Fächerangebot herausnähme. Beziehungsweise könnte sich niemand dagegen wehren, wenn beim juristischen Studium das Europarecht, das derzeit auch ein stiefmütterliches Dasein fristet, aus den Studienplänen genommen wird. Genau das ist die Kritik, die ich hier in erster Linie anzubringen habe, nämlich daß sich der Gesetzgeber – daher diese Melodie "Sag zum Abschied leise servus!" – aus dieser Kompetenz verabschiedet. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein eindeutiger Widerspruch zur Verfassungslage, und wer sich ernsthaft mit dieser Thematik befaßt hat, kann mir diesbezüglich nur recht geben. Denn in Artikel 14 der Bundesverfassung ist nun einmal festgeschrieben, daß das Hochschulwesen in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache ist. Nun verabschiedet sich der Gesetzgeber davon. Der Gesetzgeber verabschiedet sich und stellt nur mehr Rahmenbedingungen auf. Das ist zweifellos – und das wurde von den Experten auch eingewandt – ein Verstoß gegen das Legalitätsprinzip, wonach die gesamte Vollziehung nur aufgrund der Gesetzgebung stattzufinden hat.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die radikale Kürzung der Stundenanzahl, der Semesterstunden, die Einschränkung des Angebots. Herr Kollege Nowotny, Sie aus der Praxis werden mir da wohl recht geben: Das Angebot an universitären Vorlesungen wird geringer, der Stoff jedoch bleibt gleich oder wird sogar durch die geänderten Anforderungen mehr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man hat da wirklich eine große Chance vergeben, man gleitet in die Mittelmäßigkeit ab. Als Gesetzgeber verabschiedet man sich völlig von der Verantwortung für die Studienpläne, und das ist ein Weg in die falsche Richtung, nämlich in Richtung Mittelmäßigkeit. Es ist nicht mehr Autonomie für die Universitäten, sondern es ist die falsche Form der Gestaltung, wenn man sich als Gesetzgeber für die Studienpläne komplett unzuständig erklärt. Man hätte zumindest Rahmenbedingungen vorgeben müssen.

Ich glaube, mit dieser Thematik wird sich nicht nur das Hohe Haus in den kommenden Stunden befassen, sondern irgendwann einmal auch der Verfassungsgerichtshof, und dann werden Sie alle, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, wieder lange Gesichter machen, wenn der Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz in wesentlichen Bestimmungen aufhebt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter DDr. Niederwieser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten.

10.18

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Krüger hat vom Verabschieden gesprochen. Sie von


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