Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 60

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Oder – das ist ein kleiner Punkt, aber für bestimmte ausländische Kollegen von großer Bedeutung –: § 70 folgende im Uni-Studiengesetz: Das Nostrifikationsverfahren wird nicht unerheblich erschwert. Ich weiß nicht, welchen Sinn diese Punkte haben sollen. Wie soll dieser ausländische Kollege in Zukunft nachweisen, daß sein Ansuchen zwingend und konkret notwendig ist? – Der Studiendekan muß da sozusagen allwissend sein, und das wird ihn vor größte Interpretationsprobleme stellen.

In einzelnen organisatorisch-administrativen Punkten geht auch nach wie vor die Zentralisierung viel zu weit. Was hat es für einen Sinn, zwingend vorzuschreiben, alle diese Zeugnisse der Evidenzstelle der Universität zu übermitteln? Wissen Sie, was sie damit machen werden? – Das gleiche, was sie bis jetzt damit gemacht haben, zumindest an der Universität Wien mit ihren Hunderttausend Studierenden. – Das sind Punkte, die man der Universität überlassen muß, wie sie das organisatorische Handling der Prüfungsadministration macht, denn es ist nun einmal zum Beispiel an der Universität Leoben im Vergleich zu der Universität Wien völlig unterschiedlich, allein was die Zahl der Studierenden betrifft.

Ich könnte mir auch vorstellen, daß der eine oder andere Punkt für eine politikwissenschaftliche Diplomarbeit etwas hergeben könnte, nämlich welche Lobby sich wo durchgesetzt hat und wo nicht. Erklären Sie mir bitte, warum für Mathematik eine Mindeststudiendauer von zehn Semestern bei 100 bis 120 Stunden vorgeschrieben ist. Das sind ja meines Wissens keine Labors, da lernt man Algebra und so weiter. In der Geographie braucht man neun Semester, allerdings für 120 bis 140 Stunden, also viel mehr. In meinem eigenen Fach, in der Volkswirtschaftslehre, genügen acht Semester, um 100 bis 125 Stunden zu absolvieren, also mehr als in der Mathematik, die aber dafür zehn Semester vorgeschrieben hat. (Zwischenruf des Abg. Dr. Lukesch. )

Das sind Merkwürdigkeiten, die von der Logik her schwer zu verstehen sind.

In anderen Punkten allerdings, bei denen es gute Argumente gegeben hätte, von der Regel abzuweichen, sind Sie dem nicht nachgekommen, wie zum Beispiel in der Wirtschaftsinformatik, bei der es ja wesentliche Bedenken nicht nur der Professoren, sondern auch der Studienkommissionen gibt, daß das zu geringe Stundenausmaß in der Wirtschaftsinformatik dazu führen wird, daß die Absolventen ernsthafte Probleme bei der internationalen Anrechenbarkeit bekommen könnten, namentlich in Deutschland.

Trotz alledem: Die Philosophie, wenn ich so sagen darf, des Uni-Studiengesetzes, durch das die Autonomie, die Flexibilität der Universität und namentlich der Studienkommissionen, in denen die Studenten drittelparitätisch vertreten sind, wesentlich erhöht werden, ist für mich der Grund, dem Uni-Studiengesetz zuzustimmen. En passant gesagt: Es wird zum ersten Mal in der Geschichte, glaube ich, möglich sein, mit sehr viel Freiraum das Doktoratstudium tatsächlich zu einem Studium zu gestalten. Die bisherigen Vorschriften stammen irgendwie aus den Gehirnen von Juristen, die von einem Doktoratstudium außerhalb der Juristerei – entschuldigen Sie, wenn ich dem einen oder anderen hier auf die Füße trete – absolut keine Ahnung haben. Nach wie vor ist der § 18 folgende, der sich damit befaßt, wohl zu detailliert und zu kasuistisch, aber jedenfalls tausendmal besser als das, was wir bisher hatten.

Noch ein Wort zur Kollegin Gredler – sie ist leider nicht da. Ich glaube, mich erinnern zu können, daß sie von der "Allmacht der Professoren" gesprochen hat. Also hier sehen Sie solch einen allmächtigen Professor! – Ich muß Ihnen ehrlich sagen: Unter Allmacht stelle ich mir etwas anderes vor. Es ist zwar schon lange her, daß ich den Religionsunterricht besucht habe, aber trotzdem. Richtig ist natürlich: Es gibt Mißstände, es gibt willkürliche Prüfungen, es gibt schlecht gelaunte Professoren, wenn Sie das meinen. Ich sage den Studentinnen und Studenten immer: Wehrt euch, und zwar sofort! Sofort! – Nicht hinunterschlucken und sagen: Schweinerei, ich bin ungerecht behandelt worden!

Die Hochschülerschaft ist dazu da, diese Beschwerden aufzunehmen und massiv zu vertreten. Es gehören schon immer zwei dazu, wenn Mißstände nicht in angemessener Frist abgestellt werden. Von Fakultät zu Fakultät ist es sehr unterschiedlich. Unsere Studenten sind ziemlich aktiv. Wenn es eine Schwierigkeit, ein Problem mit Prüfungen und so weiter gibt, dann wehren


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