Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 59

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ganz wichtig und nicht zu unterschätzen – auch mit der Berufungsmöglichkeit der Studierenden. Es ist natürlich ein Kompromiß, aber es ist ein Kompromiß, der meines Erachtens niemanden wirklich vor den Kopf stößt.

Insgesamt glaube ich, daß dieses Gesetz ein Schritt ist, der die Tür öffnet und frischen Wind in die Universitäten läßt, und dieser frische Wind tut not. Allgemein gesprochen glaube ich, daß sich die Zukunft der Universitäten vor allem auf zwei Bereiche konzentrieren soll: Sie soll – und das tut sie möglicherweise heute nicht in genügendem Ausmaß – Moderatorin gesellschaftlicher Lernprozesse sein, und sie soll sich viel mehr als bisher in die großen Fragen des 21. Jahrhunderts einschalten.

Kritisch sei noch angemerkt: Es ist doch so, daß zu wichtigen Fragen, zu sozialen Fragen unserer Gesellschaft sehr viele andere Bereiche, andere Institutionen, private Institutionen, private Vereine bedauerlicherweise manchmal viel mehr zu sagen haben als die Universitäten.

Das mag daran liegen, daß die Strukturen der Universitäten diese Möglichkeiten nicht in dem entsprechenden Ausmaß bieten. Mit einem Zitat möchte ich zum Schluß kommen: Die Realität ist frech genug, sich über die Fakultätsgrenzen hinwegzusetzen, manche Professorinnen und manche Professoren möglicherweise nicht.

Der zukünftige Schritt – der Herr Minister hat es auch anklingen lassen – wird sein, für mehr fakultätsübergreifendes Studieren, für mehr frischen Wind, für mehr Mut an den Universitäten zu werben. Ich glaube, dies ist der erste richtige Schritt, aber es wird notwendig sein, mit all unserer Überzeugungskraft für mehr zu werben, um den Professorinnen und Professoren die Angst nehmen zu können, daß Studierende an sich krause Ideen haben, was ihre Kombinationen betrifft, um ihnen die Angst zu nehmen, daß Studierende an sich dazu neigen würden, sich nicht dem Arbeitsmarkt entsprechend zu qualifizieren. Ich glaube, diese Angst werden wir ihnen nehmen, und wir werden möglicherweise in einigen Jahren diesen zweiten Schritt setzen. Der erste Schritt ist ein guter Schritt, den viele mittragen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte.

11.51

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Abweichend von meiner Fraktion werde ich dem Universitäts-Studiengesetz heute zustimmen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und beim Liberalen Forum.)

Natürlich gibt es eine Reihe von Punkten, die am heutigen Tag unbefriedigend bleiben. Daß das passive Wahlrecht für Ausländer nach wie vor nicht geregelt ist, hat mit dem Uni-Studiengesetz zwar nichts zu tun, sondern mit dem Hochschülerschaftsgesetz. Das ist natürlich aus unserer Sicht äußerst unbefriedigend, um es milde auszudrücken. Aber auch im Uni-Studiengesetz sind mir einige Punkte aufgefallen, bei denen mir die Autonomie der Universität nicht ernstgenommen erscheint, bei denen man viel weiter hätte gehen können, bei denen man zu vorsichtig vorgegangen ist.

Beispielsweise § 34 Abs. 8: Da gibt es Bestimmungen darüber, wie vorzugehen ist, wenn für ein Studium Prüfungen auch an einer anderen Universität abgelegt werden sollen. Zugegeben – ja, ich weiß das von unserer eigenen Fakultät, der SOWI-Fakultät der Universität Wien –, der Prüfungstourismus ist ein Problem, aber das muß man nicht gesetzlich festschreiben. Da hätte man dem Studiendekan oder der Studienkommission ohne weiteres die Möglichkeit geben können, zu sagen: In diesen Fächern gibt es zum Beispiel ein Angebot, das es bei uns nicht gibt, das kannst du woanders machen, an der Universität Graz oder an der Wirtschaftsuniversität oder wo auch immer.  Oder: In dem und dem Fach sind wir überlastet, das kannst du auch woanders machen. – Das braucht man ja nicht im Gesetz festzuschreiben.


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