Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 85

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung (638 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (588 der Beilagen): Bundesgesetz über die Studien an den Universitäten (Universitätsstudiengesetz – UniStG)

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. In § 21 (1) soll der 2. Satz lauten:

"Sie hat die grundlegenden wissenschaftlichen und wissenschaftlich-künstlerischen Kenntnisse und Methoden zu vermitteln, die für berufliche und gesellschaftliche Tätigkeiten der Absolventinnen und Absolventen erforderlich sind. Sie dient überdies dem Transfer neuer wissenschaftlicher und wissenschaftlich-künstlerischer Erkenntnisse in die Arbeitswelt und andere gesellschaftliche Bereiche."

2. In § 4 soll Ziffer 4 lauten:

"4. Orientierungsphase ist das Angebot von einführenden Lehrveranstaltungen aus einem oder mehreren Studienrichtungen (Fächerbündel), das der Information, der Orientierung und der frühzeitigen Entscheidung für eine Studienrichtung dient."

3. In § 6 (2) soll der zweite Satz lauten:

"Für die lehrveranstaltungsfreie Zeit ist einmal im Studienjahr ein ununterbrochener Zeitraum von mindestens zehn Wochen vorzusehen."

4. In § 7 (8) soll der letzte Satz lauten:

"Im Bedarfsfall sind überdies Parallellehrveranstaltungen, in begründeten Ausnahmefällen auch während der sonst lehrveranstaltungsfreien Zeit anzubieten."

5. In § 11 (3) sollen eine Ziffer 1 und 2 eingefügt werden und die darauffolgenden Ziffern die Bezeichnungen 3. – 9. erhalten:

"1. die gesellschaftspolitische Relevanz eines Studiums

2. die außeruniversitäre Forschung"

6. In § 11 (4) soll nach dem letzten Satz von Ziffer 2 folgender Satz angefügt werden.

"Weiters hat die Studienkommission facheinschlägige Einrichtungen des Beschäftigungssystems sowie Experten aus dem Bildungs-, Sozial-, Kultur- und Arbeitsmarktbereich zur Vorbereitung einer Stellungnahme nach Maßgabe ihrer Betroffenheit zu kontaktieren."

7. In § 12 (2) soll der erste Satz nach "anzuzeigen" mit einem Beistrich enden und danach folgender Satz angefügt werden.

"sowie Experten aus dem Bildungs-, Sozial-, Kultur- und Arbeitsmarktbereich zur Vorbereitung einer Stellungnahme nach Maßgabe ihrer Betroffenheit."

8. In § 14 (1) Ziffer 4 soll der Klammerausdruck ergänzt werden durch:

"die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlung"

9. In § 14 (1) soll in Ziffer 6 nach dem Beistrich folgender Satz angefügt werden:

"sowie Experten aus dem Bildungs-, Sozial-, Kultur- und Arbeitsmarktbereich zur Vorbereitung einer Stellungnahme nach Maßgabe ihrer Betroffenheit."

10. In § 16 (2) soll nach dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt werden:


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