Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 161

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Man sollte versuchen – das ist maßgeblich –, diesen Overhead, der in diesem geschützten Bereich aufgebaut wurde, vernünftigen Strukturen zuzuführen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.32

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Seidinger. – Bitte.

18.32

Abgeordneter Winfried Seidinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Noch einige Worte und Gedanken zur Novelle des Austro-Control-Gesetzes. Die Austro Control Ges.m.b.H., für den sicheren und wirtschaftlichen Flugverkehrsablauf verantwortlich, hat dafür zu sorgen, daß diese Sicherheit gewährleistet ist, und zwar vom Anlassen der Triebwerke bis zum Verlassen des österreichischen Luftraumes beziehungsweise umgekehrt. Es sind täglich bis zu 2 500 kontrollierte Luftfahrzeuge in oder über Österreich unterwegs. Die Austro Control beschäftigt 1 000 Mitarbeiter, davon sind 300 voll ausgebildete Lotsen.

Die Austro Control ist 1994 aus dem 1955 gegründeten Bundesamt für Zivilluftfahrt hervorgegangen, steht im Eigentum der Republik, ist aber privatwirtschaftlich organisiert. Ihre rechtlichen Grundlagen wurden durch das Bundesgesetz über die Austro Control Ges.m.b.H. im Jahre 1993 geschaffen. Welche Aufgaben hat sie zu erfüllen? – Flugverkehrsdienste, Kontrolldienste, Informations- und Alarmdienst, Überwachung der Einhaltung der Luftverkehrsvorschriften, Luftfahrtinformationsdienst, Flugfernmeldedienst, Flugwetterdienst, Aufsicht über den Flugbetrieb, Bewilligung von Ein-, Aus- und Überflügen, Zulassung von zivilluftfahrtseigenen Geräten, Prüfung der Luft- und Betriebstüchtigkeit, Aufsicht über die Luftfahrzeugwartung, Such- und Rettungsdienst, Errichtung und Betrieb von Flugsicherungsanlagen, Ausstellung von Zivilluftfahrt-Personalausweisen respektive Bewilligung von und Aufsicht über Zivilluftfahrtschulen.

Das heißt, es gibt eine Fülle von Verantwortungen und Aufgaben, die diese Austro Control Ges.m.b.H. übernommen und zu erfüllen hat; wie angekündigt wird sie diese unter Umständen auch für andere Lufträume übernehmen.

Es ist vielleicht interessant zu bemerken, daß Mitte der achtziger Jahre eine wahre Explosion des Flugverkehrs stattgefunden hat: Waren es 1987 noch 337 986 Bewegungen, so sind diese im Jahr 1996 auf 685 053, also auf mehr als das Doppelte gestiegen. Umfaßt sind hierin die Instrumentenflüge. Die Überflüge sind von 1993 bis 1996 um 100 000 gestiegen, die An- und Abflüge im selben Zeitraum um rund 40 000.

Die Luftfahrt – das sei ausdrücklich festgestellt – ist der einzige Verkehrsträger, der seine Infrastrukturkosten selbst trägt und – von der EU als Zielsetzung gefordert – auch Kostenwahrheit praktiziert.

Die Novelle des am 1. Jänner 1996 in Kraft getretenen Kollektivvertrages für die Bediensteten der Austro Control Ges.m.b.H., die uns vorliegt, erfüllt die bei der Ausgliederung gemachte Zusage, daß eine Übergangsregelung für Flugverkehrsleiter ab dem 55. Lebensjahr geschaffen wird. Das entspricht dem internationalen Standard des vorzeitigen Ruhestandes für langjährige Flugverkehrsleiter.

Die Novelle ermöglicht es der Gesellschaft, die für diese Übergangsregelung zu bildenden Rückstellungen – über einen Zeitraum von 20 Jahren verteilt – abzuschreiben. Die Bildung von Rückstellungen für Personalkosten der Flugsicherung wäre durch Einbeziehung dieser Kosten in die Kostenbasis der Flugstreckengebühren auch schon vor der Ausgliederung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt möglich gewesen, wurde durch die Systematik des Bundeshaushaltes aber verhindert. Daher hat die Austro Control diesbezüglich Nachholbedarf. Der Vorteil dabei ist: Es entstehen keine Kosten für den Bund, es besteht volle EU-Konformität, und es gibt eine Ausschußfeststellung, in der der Verkehrsausschuß davon ausgeht, daß der durch die Dotierung von Rückstellungen für Personalaufwand entstehende Mehraufwand nicht zu einer Erhöhung der Flugsicherungsgebühren führen wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

18.36


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