Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 174

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Dritter Punkt: sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. Es ist heute ein Antrag von Herrn Dr. Graf eingebracht worden, ähnlich dem Münchner Beispiel. In München gilt das Nachtflugverbot von 23 Uhr bis 5 Uhr. In der Zeit vor 23 Uhr und nach 5 Uhr gibt es in München mehr Flüge, als es in Wien insgesamt in der Nacht gibt. In Wien gibt es in der Nacht im Schnitt 18 Landungen und 9 Starts, und davon sind nur maximal 17 Prozent auf dieser Route. Ich glaube daher, daß wir von einer Größenordnung reden, die ich für duldbar halte.

Was ich mir vorstellen kann – das war der Vorschlag von Barmüller und Wabl –, ist, daß es für Chapter-II-Flugzeuge ein Nachtstart- und -landeverbot gibt – das ist auch mit der Reziprozität vereinbar, weil wir dort nicht in der Nacht starten und nicht landen und auch gar keinen Bedarf danach haben. Ab 2002 sind in der Europäischen Union nur mehr Chapter-III-Flugzeuge – das sind die leisen Flugzeuge – zugelassen, zudem werden auch die Chapter-II-Flugzeuge aufgrund ihres Alters langsam vom Markt verschwinden. Aber natürlich werden vor allem unsere mittel- und südosteuropäischen Partner aus rein finanziellen Mitteln noch mit alten Geräten weiterfliegen müssen. Diese in der Nacht auszuschließen, halte ich für sinnvoll, das haben Barmüller und Wabl vorgeschlagen. Man sollte diesbezüglich mit dem Flughafen in Verhandlungen eintreten, und zwar nicht nach Münchner Vorbild, sondern nach eigenen Spielregeln. Wir brauchen die Münchner nicht dazu, daß sie uns erklären, wie das geht. Man sagt: Für die Chapter-III-Flugzeuge gilt eine Verringerung der Frequenz oder eine klar festgelegte Anzahl von Frequenzen.

Ich weise noch darauf hin, daß sich jedes totale Nachtflugverbot selbstverständlich auch auf die Österreicher selbst auswirkt, denn die Verbilligung der Charterflugreisen ist deswegen möglich, weil die Linienmaschinen, die am Tag eingesetzt sind, in der Nacht oder in den Randstunden im Charter unterwegs sind und damit zu wesentlich günstigeren Kosten die Österreicher in den Urlaub fliegen, als dies sonst möglich wäre. Mich schmerzt das als Hotelier. Ich kann mich mit Ihnen sofort auf eine Kerosinsteuer einigen, aber die wird man weltweit oder zumindest europaweit einführen müssen. – Das ist aber ein anderes Thema.

Vierter Punkt: lückenlose Kontrolle der vorgeschriebenen Anflugverfahren – Mindestflughöhe. – Das ist ein ausgesprochener Unsinn! Kein Pilot der Welt wird die Mindestflughöhe nicht einhalten und dadurch sich und seine Passagiere gefährden. Diese Aussage ist absolut zu widerlegen. Es gibt genaue Kontrollen der Flugvorschriften. Es gibt das sogenannte FANOMOS-System – Flight Track and Noise Monitoring System –, das lückenlos aufzeichnet, wo jemand fliegt. Dieser vierte Punkt, Herr Edler, den Sie unterschrieben haben – Sie haben sich zuwenig erkundigt –, stimmt nicht. Die Mindestflughöhe wird nicht unterschritten. Es ist falsch, das zu behaupten.

Die Frage der Lärmbelästigung, habe ich zuerst gesagt, ist etwas Subjektives. Die Lärmbelästigung liegt unter allen Grenzwerten. Die Grenzwerte sind in der Nacht noch einmal um 10 Dezibel niedriger, weil sie in der Nacht als noch störender empfunden werden. Ich glaube trotzdem, daß man dieser Frage einer schrittweisen Verringerung des Nachtflugverkehrs und eines totalen Verbots der Chapter-II-Flugzeuge in der Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr nähertreten sollte. Das wäre der konstruktive Weg, um aus der derzeitigen Situation herauszukommen.

Ein sofortiges Verbot der Kapitel-III-Flugzeuge ist natürlich ein Blödsinn, weil das sind die modernen. Man meint die Kapitel-II-Flugzeuge. Das ist ein Schreibfehler, ich korrigiere ihn hiermit. – Das ist aus den von mir genannten Gründen der Reziprozität nicht richtig und auch abzulehnen.

Ich glaube daher, daß die Petition den Sinn haben sollte, daß sich das Hohe Haus und vor allem das Verkehrsministerium – der Herr Minister sitzt hier – dieser Frage wirklich widmen und gemeinsam mit den Austrian Airlines, gemeinsam mit dem Wiener Flughafen eine Lösung finden, die die Lärmbelastung, wenn sie auch nur eine subjektive ist – objektiv liegt sie ja unter den zugelassenen Grenzen –, für die Bevölkerung verringert. Machen wir das aber bitte gemeinsam mit dem Flughafen und mit der AUA und nicht mit Ho-ruck-Anträgen, die bei der nächsten Wahlversammlung verkauft werden sollen. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

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