Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 186

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All jenen, die das heute beschließen, muß bewußt sein, daß man mit einer derartigen Vorgangsweise bereits sehr viel Schaden angerichtet hat. Man hat aus der Verurteilung der Republik vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, der das ORF-Monopol als menschenrechtswidrig erkannt hat, in Wahrheit nichts gelernt. Man hat Unternehmer vor den Kopf gestoßen, man hat Investitionsmillionen vernichtet, man hat dieses Haus vor dem Verfassungsgerichtshof und vor der Wirtschaft bis auf die Knochen blamiert, und man hat die medientreibende Wirtschaft, die weiterkommen wollte, gebremst. Man hat alles darangesetzt, um dem ORF bundesweite Werbemillionen im Radiobereich zu sichern. Man hat Angst davor, den ORF der Konkurrenz auszusetzen. Die Beispiele von "Radio Melody" in Salzburg und "Antenne Steiermark" sind anscheinend derart erschreckend, daß man alles versucht, um derartige Dinge zu verhindern.

Da gibt es ein paar Ausdrücke, die im Ausschuß immer wieder gefallen sind. Einer davon war sehr beliebt bei Kollegen Kukacka, der immer davon gesprochen hat, welch knappes Gut Radiofrequenzen in diesem Land sind. – Das ist schon richtig, sie sind ein knappes Gut. Gerade deswegen verstehen wir nicht, Herr Kollege, warum man zwei Jahre lang dem ORF Überversorgungen und Mehrfachversorgungen zugesteht, sodaß zum Beispiel Ö3 in Wien auf drei Frequenzen, Österreich-Regional in Wien auf zwei Frequenzen hörbar ist, während Private keinen Platz für die Ausübung ihrer Profession bekommen. Das ist wirklich unverständlich, das ist nicht wirtschaftlich, und wir werden uns ganz gezielt und weiterhin dagegen wehren, daß es zu derartigen Gesetzen so einfach kommt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Warum wir Freiheitliche dem Ganzen nicht zustimmen, hat ein paar Gründe, die ich aufzählen will: Die erste Frage ist: Warum – das ist eine ganz einfache Frage, die wir seit Jahren stellen – gibt es bis heute keine bundesweite Frequenz?

Die zweite Frage lautet: Warum muß man Regionalradio nach Bundesländergrenzen vergeben? Warum nicht nach Senderstärken? – Natürlich darum, um eines zu gewährleisten, nämlich die proporzmäßige Absicherung, die Einflußnahme der Landesregierungen und der dort herrschenden Regierungsparteien.

Die dritte Frage, die sich stellt, ist: Warum erhält Wien zwei Regionalradiofrequenzen, während alle anderen Bundesländer nur eine Regionalradiofrequenz bekommen? Wer nimmt sich das "Kraut" heraus zu sagen: Die Wiener sind die besseren Radiohörer, die können wir mit zwei Privatradiofrequenzen oder Regionalradiofrequenzen zulassen, aber in allen anderen Bundesländern sperren wir das ab, da machen wir nur eine einzige Frequenz!?

Die Antwort liegt auf der Hand: Zwei Frequenzen in Wien und acht weitere Frequenzen in den anderen Bundesländern ergibt zehn, und zehn ist durch zwei einfach leichter teilbar als neun, und der Grund dafür ist wiederum beim Proporz zu suchen. (Abg. Haigermoser: "Ah, Schurke!")

Der vierte Grund, warum wir dem Ganzen nicht zustimmen können, ist die parteipolitische Vergabebehörde. Man hat in der neuen Regierungsvorlage den Proporz noch weiter festgeschrieben. Man hat die Besetzung der Regionalradio- und Kabelrundfunkbehörde noch enger und noch proporzmäßiger dargestellt. Und daß dies wiederum nicht nur aus unserer Sicht ein Problem ist – man sollte in der Zukunft darauf schauen, eine von parteipolitischer Einflußnahme unabhängige, aus Fachleuten bestehende österreichische Medienanstalt zu installieren, die derartige Dinge überwacht beziehungsweise Frequenzen vergibt –, das geht auch aus der Beurteilung dieser Gesetzesvorlage durch die niederösterreichische Landesregierung eindeutig hervor. Da heißt es unter dem Titel "Behördenstruktur": Trotzdem fehlt jedoch nach wie vor eine Medienanstalt, die wie in allen anderen europäischen Ländern für eine kontinuierliche Entwicklung des Privatrundfunks sorgen könnte. Unterzeichnet: Landeshauptmann von Niederösterreich Erwin Pröll. (Abg. Haigermoser: Ah, interessant!)  – Meine sehr geehrten Damen und Herren, diesbezüglich steht die Opposition mit ihren Forderungen wirklich nicht alleine da, auch von den Ländern werden derartige Dinge unterstützt.

Zum zweiten Teil der Regierungsvorlage: Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz. Man kann sich die Frage stellen, warum es das Gesetz überhaupt gibt. Das Kabel- und Satellitenfernsehen


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