Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 187

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funktioniert derzeit, im gesetzesfreien Raum, bestens in Österreich. Ich glaube, daß das ein ganz entscheidender Hinweis darauf ist, daß so wenig Reglementierung wie möglich den Markt am besten regelt.

Es stellt sich die Frage an den Herrn Staatssekretär – sie wurde auch im Ausschuß gestellt –: Warum gibt es bis heute kein Privat-TV-Gesetz? Warum ist es in Österreich bis heute niemandem möglich, Privat-TV zu betreiben? Auch das ist eindeutig menschenrechtswidrig. Auch hierzu bringe ich wieder die Stellungnahme der niederösterreichischen Landesregierung: Darüber hinaus wird zum vorliegenden Entwurf kritisiert, daß terrestrisches Fernsehen und Satellitenfernsehen einem eigenen Gesetz vorbehalten bleibt, das heißt, weiterhin verboten sein soll. Dieses Verbot widerspricht nach Auffassung der niederösterreichischen Landesregierung eklatant dem Grundrecht auf Rundfunkfreiheit und widerspricht eindeutig dem Artikel 10 der Menschenrechtskonvention. Wieder unterzeichnet: Niederösterreichische Landesregierung, Landeshauptmann Pröll.

Ich glaube, das meiste ist gesagt. Es ist vielleicht noch die Vorgangsweise im Ausschuß zu bekritteln. Als unser Verfassungsrechtsexperte, Kollege Krüger, der sich auch noch zu Wort melden wird, die Verfassungskonformität dieser Vorlage neuerlich in Frage gestellt hat, hat Kollege Cap von "Herumfummeln" gesprochen: Da werde schon wieder herumgefummelt und zerstört. – Herr Kollege Cap, ich möchte Ihnen von hier aus sagen: Das ist kein Herumfummeln, sondern nur ein Hinweis darauf, daß sich ausgegrenzt oder ausgeschlossen fühlende Unternehmer, die nicht zum Zuge kommen, eben den Weg zum Verfassungsgerichtshof beschreiten werden und damit wieder einiges hintangehalten wird.

Die Frage stellt sich, ob das nicht gewollt ist, ob das von Ihnen ... (Abg. Mag. Kukacka: Wieder Privatradio verhindern für die nächsten Jahre!) – Nein, Herr Kollege, nicht wir verhindern Privatradio! Machen Sie ein anständiges Gesetz, machen Sie ein menschenrechtskonformes Gesetz, gegen das sich niemand auflehnt, dann wird niemand zum Verfassungsgerichtshof rennen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Genau das ist der Punkt. Und solange Sie dazu nicht fähig sind, bleibt ein Vorwurf beziehungsweise ein Verdacht im Raum stehen (Abg. Mag. Kukacka: Abwarten!), nämlich daß Sie eigentlich wollen, daß außer dem ORF niemand sendet, daß man Gesetzesvorlagen derart dilettantisch darstellt wie diese, um sie dem Verfassungsgerichtshof auszuliefern und damit aufgrund von Aufschiebungen weiteres Radio und weitere Medien in Österreich verhindert werden. Das liegt in Ihrer Verantwortung.

Das Ganze wäre vielleicht ein kleiner Schritt gewesen, ein ganz kleiner Schritt vom Mediensteinzeitalter in Österreich zum Medienmittelalter, also noch weit von dem entfernt, was möglich wäre – wenn der Verfassungsgerichtshof nicht wäre.

Ich möchte meine Rede jetzt beenden. Wir bringen zur Regierungsvorlage einen Entschließungsantrag und zwei Abänderungsanträge ein, die mein Kollege Dr. Krüger verlesen wird. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Dr. Cap vor. – Bitte.

20.25

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist schon traurig, wie die medienpolitische Diskussion abläuft, aber noch trauriger ist, daß seitens der Opposition, wie es mein Vorredner gerade bewiesen hat, einfach keine konstruktiven Vorschläge kommen. Sich hier herzustellen und immer nur Proporzgeschrei zu machen, anstatt sich mit der Sache selbst auseinanderzusetzen, ist absolut nicht dienlich.

Es hat wirklich das Bemühen gegeben, möglichst rasch privates Radio in Österreich möglich zu machen (Abg. Mag. Peter: Möglichst rasch?), und wir sind darüber ganz besonders unglücklich, daß es Investitionen gegeben hat und deswegen Verluste gemacht wurden. Ich habe anläßlich


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