Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 201

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Es ist das der Versuch, daß am Schluß jene Frequenzen, die übrigbleiben, auch noch dazugehängt werden können zu anderen. Es ist also im Rahmen der Möglichkeiten auf regionaler und lokaler Ebene die weitestgehend mögliche Liberalisierung eingetreten – um den Preis, daß es bundesweit dadurch nicht geschehen ist.

Drittens: Ich habe im Ausschuß eine Bemerkung gemacht, die ein bißchen als unfreiwillige Komik hingestellt wurde, nämlich daß wir wissen, daß dieses Gesetz vor allem in der Frage der Beteiligungsgrenzen nicht halten wird. Und es ist tatsächlich so, meine Damen und Herren! Es ist klar, daß es auf dem Gebiet der Beteiligungsgrenzen, also wieweit sich jemand an einer anderen Anstalt, etwa ein Zeitungsbesitzer an einem Radio, beteiligen darf, zu einer EU-weiten Regelung für alle Mitgliedsstaaten der EU kommen wird. Es hat einen diesbezüglichen Vorschlag von Kommissar Monti gegeben. Es war also eine Richtung klar. Dieser Vorschlag ist vor einiger Zeit in der EU-Kommission sozusagen geschmissen worden. Es ist aber klar: Es wird eine Regelung geben – und damit werden alle nationalen Regelungen nicht mehr haltbar sein.

Nur: Wie die EU-Regelung ausschauen wird, ob sie am Modell der Prozentsätze oder am Modell der Marktbeherrschung oder an anderen Modellen anschließt, kann heute noch nicht gesagt werden. In einer solchen Situation, in der man weiß, es wird in den nächsten Jahren so etwas geben, es wird eine EU-einheitliche Regelung kommen, in der man aber noch nicht weiß, welche – man kann sie nicht vorwegnehmen, weil sie noch nicht bekannt ist –, ist es am gescheitesten, im bestehenden System zu bleiben, dieses auszubauen und Neuland erst dann zu beschreiten, wenn es von der EU vorgegeben wird. Diesen Weg haben wir mit diesem Gesetz gewählt.

Nächster Punkt: Es gab eine große Debatte, ob Objektivität und Meinungsvielfalt in den einzelnen Anstalten oder Außenpluralität, also Vielfalt durch verschiedene Anstalten in einem Gebiet oder auch durch verschiedene Medien in einem Gebiet – Zeitungen, Plakate, Rundfunk –, also das Bemühen, umfassend zu informieren in einem Radio oder in einer Gegend durch verschiedene Radios oder noch weitere Medien. Im Entwurf hat man sich dazu bekannt – und wir sind dabei geblieben, Objektivität und Vielfalt im einzelnen Radio zum Ausdruck zu bringen.

Ich weiß schon, manche meinen, das Modell der Außenpluralität sei das fairere, das umfassendere. Das mag in Bereichen stimmen, in denen es einen ungehinderter Zugang zu einem Medium gibt, also wo jeder eine Zeitung herausbringen kann und sich diese Vielfalt daher einpendelt. In einem Gebiet allerdings, in dem es durch eine gewisse Anzahl von Frequenzen nur einen beschränkten Zugang gibt, kann diese Außen-, also diese Gesamtpluralität nur schwer garantiert werden, in einer Gegend, in der nur ein Radio möglich ist, überhaupt nicht, weil es in diesem Tal nur eine Frequenz gibt. Deshalb ist es angesichts dieser Situation vernünftiger, bei Objektivitätsgebot und Meinungsvielfalt als Auftrag für den einzelnen Betreiber zu bleiben, denn das sichert die Gesamtheit damit auch.

Die Minderheiten sind schon erwähnt worden. Ich glaube, da ist ein guter Weg gegangen worden. Wir werden dadurch zusammenhängende Radios in den Sprachen der Minderheiten ermöglichen und damit auch internationale Verpflichtungen erfüllen.

Was die freien Radios betrifft: Ich glaube, es ist durchaus angebracht, von dieser Stelle aus auch ein Wort zu den freien, also nichtkommerziellen Radios zu sagen. Ich glaube, die Rolle, die sie in einer Medienlandschaft spielen können, ist eine wichtige, und es ist auch ein neues Modell, daß alle in ein Programm hineinkommen können, daß es aber von ihnen abhängt, ob sie sich beteiligen wollen als Bürger, als Meinungsträger an der Vielfalt, die dadurch geboten wird. Zu einer Präferierung dieser freien Radios konnte sich der Ausschuß nicht durchringen; er steht ihnen allerdings positiv gegenüber. Daß die Benachteiligungen ausgeschaltet wurden, wurde schon in der Regierungsvorlage erwähnt.

Ich möchte deshalb bewußt noch einmal auf die Erläuterten Bemerkungen hinweisen, in denen es heißt: "Bei der Konzeption und Vergabe von lokalen Hörfunklizenzen sollen, ungeachtet der Frage der Finanzierung – diesbezüglich ist der Entwurf wie schon das Stammgesetz neutral formuliert –, auch sogenannte freie Radios, nichtkommerziell orientierte Programme, Berücksichti


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