Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 200

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Lizenzvergabe – so wie im Regionalradiogesetz, und an das hat man sich beim Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz ja angelehnt – auch an Unternehmen erfolgen kann, an denen marktbeherrschende Printmedien beteiligt sind. Das ist für mich kein Fingerzeig, daß man die bereits bestehende extreme Medienkonzentration in Österreich lockert oder entschärft, sondern genau das Gegenteil ist der Fall: Es wird zu einer weiteren, absoluten Verschärfung der Medienkonzentration in Österreich kommen.

Ein Punkt, für den ich – abgesehen vom Redaktionsstatut – kein Verständnis aufbringe, ist die Tatsache, daß sich zwar der ORF per Vertrag verpflichtet hat, dem Filmförderungsfonds jährlich einen meiner Ansicht nach nicht zu hohen, aber doch stattlichen Betrag zur Verfügung zu stellen, um österreichische Produktionen zu fördern, um damit in weiterer Folge natürlich auch Arbeitsplätze in der Filmbranche zu sichern, man aber dies den Betreibern im Kabelbereich nicht als Verpflichtung auferlegt. Das ist nicht nur deshalb bedauerlich, weil es kein Geld gibt, sondern weil das auch eine gewisse Konkurrenzverzerrung gegenüber dem ORF darstellt. Ich glaube, daß diese Verpflichtung unbedingt hätte aufgenommen werden müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tatsache, daß es durch eine nicht gewissenhafte, mangelhafte Beschlußfassung des Regionalradiogesetzes zu einer Verzögerung der Liberalisierung auf dem Radiosektor in Österreich von mehreren Jahren gekommen ist, ist kein Ruhmesblatt für dieses Haus. Ich hege die Befürchtung, daß auch dieses Gesetz, dem Sie ja heute mehrheitlich die Zustimmung geben werden, kein Ruhmesblatt sein wird, und deshalb wird sich die grüne Fraktion einer Zustimmung zu diesem Gesetz verwehren. (Beifall bei den Grünen.)

21.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Peter Schieder. Er hat das Wort.

21.29

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte nicht wie meine Vorredner große medienpolitische Überlegungen anstellen, sondern in elf kürzeren Punkten zur Debatte und zu diesem Gesetz Stellung beziehen.

Erstens: Ich glaube, daß das ein Gesetz ist, das wirklich eine Liberalisierung bringt. Der große Liberalisierungsschub ist doch durch die Abänderung entstanden, daß nicht mehr der Grundversorgungsplan, sondern alle Frequenzen aufgenommen worden sind, denn dadurch sind so viele Frequenzen, wie es gibt, für Radio in Österreich möglich.

Als wir den diesbezüglichen Vorschlag im Ausschuß eingebracht haben, haben wir eine lange Liste von Frequenzen vorgelegt. Es sind noch einige mehr dagewesen. Darum gibt es einen Abänderungsantrag, den ich somit auch inhaltlich erläutert habe und der schon im Hause verteilt wurde.

Zweite Bemerkung: Es wird als Einwand gebracht, daß dieses Gesetz nicht liberal genug sei, weil es nicht auf Bundesebene privaten Hörfunk bringe oder, wie andere sagten, weil auf regionaler Ebene nicht genug Programme seien. Andere Redner haben wieder eingewendet, daß durch die regionale Ebene die lokale Ebene gefährdet sei.

Meine Damen und Herren! Genau das ist die Problematik in einem Land mit einer Topographie wie Österreich und mit einer beschränkten Anzahl von Frequenzen. Wir haben nicht die Wahl, österreichweit so viele privat zu machen, wie alle wollen, regional und auch lokal so viele zu machen, sondern das eine Gebiet kostet dem anderen die Frequenzen. Macht man in Österreich eine weitere private Kette, dann gibt es keine regionalen und keine lokalen Frequenzen mehr oder nur sehr beschränkt, und schafft man regional sehr viele Möglichkeiten, dann gibt es lokal nichts. Deshalb gab es das Bemühen, beides, regional und lokal, sicherzustellen, aber nicht überzuregulieren, sondern alle Frequenzen ... (Abg. Dr. Krüger: Das ist doch nicht wahr! – Abg. Ing. Meischberger: Herr Kollege! Sie wissen genau, daß das anders gegangen wäre!) – Berichtigen Sie mich dann tatsächlich, aber schreien Sie nicht dazwischen!


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