Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 203

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Letzter Punkt: die Frage der kirchlichen Feiertage. Ich gebe allen recht, die sagen, daß das ein Anachronismus ist. Wahrscheinlich können wir das Werbungsverbot an kirchlichen Feiertagen nur aufheben, wenn der Schritt von der Kirche selbst kommt, wenn die Kirche selbst sagt, eine Werbung für Produkte sei unter Beachtung gewisser Richtlinien nichts Schlechtes und störe die Feiertagsruhe nicht. Eigentlich ist der Wunsch der Kirche, an manchen Feiertagen keine Werbung zu haben, ein schlechtes Urteil über die Werbung, das sich die Wirtschaft nicht verdient hat. Also ich glaube, da muß die Kirche überlegen, wie sie sich verhalten wird.

Interessant ist, daß juristische Personen des öffentlichen Rechts kein Radio betreiben dürfen – mit einer Ausnahme: Kirchen und Religionsgemeinschaften. Wenn diese dann selbst Betreiber eines Radios sind, so ist das vielleicht auch ein Weg, in dieser Frage zu einer neuen Einschätzung zu kommen.

Meine Damen und Herren! Vieles von dem, was wir hier geändert haben, ist an sich nicht sensationell. Die Opposition sagt, es hätte noch mehr geschehen können, und andere meinen, das sei zu weitgehend. Es ist dies aber der ernsthafte Versuch, auch in der parlamentarischen Arbeit einen sehr liberalen Entwurf, auf den sich die Regierung geeinigt hat, in diese Richtung noch zu verbessern, auf Vorschläge einzugehen und noch mehr Radio in Österreich zu ermöglichen. Das gleiche gilt für den Kabelbereich. – Ich ersuche um Zustimmung zu den Abände-rungs- und Entschließungsanträgen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die beiden Entschließungsanträge Schieder, Kukacka beziehungsweise Kukacka, Schieder sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Der in seinen Grundzügen vom Abgeordneten Schieder vorgetragene Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schieder, Mag. Kukacka und Kollegen zum Ausschußbericht (645 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschußberichtes in 645 d. B. wird wie folgt geändert:

1. In Ziffer 4 lautet § 2b Abs. 7:

"(7) Die Regionalradio- und Kabelrundfunkbehörde kann bei der Vergabe von Sendelizenzen im Rahmen der Grundversorgung auch andere als die von den Antragstellern beantragten Frequenzen berücksichtigen, wenn mit ihnen das im wesentlichen gleiche beantragte Versorgungsgebiet versorgt werden kann und auf diese Weise mehr Antragstellern Sendelizenzen erteilt werden können."

2. Die dem Gesetzestext angeschlossene Anlage 2 wird durch die Anlage 2 in der Fassung dieses Abänderungsantrages ersetzt.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

21.45

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch das knappe Zeitbudget gezwungen, kann ich mich nur den Abänderungsanträgen beziehungsweise dem Entschließungsantrag widmen.


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