Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 204

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich bringe folgenden Abänderungsantrag zur Verlesung:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Meischberger und Kollegen betreffend die Regierungsvorlage 500 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über den Kabel- und Satellitenrundfunk erlassen werden (Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz), wird wie folgt geändert:

Der zweite Satz des § 5 Abs. 2 lautet:

Davon abweichend dürfen juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgenommen der Österreichische Rundfunk, und juristische Personen und Personengesellschaften, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgenommen der Österreichische Rundfunk, unmittelbar beteiligt sind, Kabelrundfunkprogramme mit einer Dauer von nicht mehr als 120 Minuten pro Tag veranstalten, wobei Wiederholungen der Programme oder von Teilen dieser Programme sowie die Übertragung von Sitzungen allgemeiner Vertretungskörper nicht in diesen Zeitraum eingerechnet werden, ebenso Programme in einem Gebäude oder Gebäudekomplex in einem funktionellen Zusammenhang mit den dort zu erfüllenden Aufgaben, Kabelinformationsprogramme, die keine Werbung enthalten, und Kabeltext.

*****

Ich bringe weiters folgenden Entschließungsantrag zur Verlesung:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Meischberger, Dr. Krüger und Kollegen betreffend Errichtung einer unabhängigen Bundesmedienanstalt

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, innerhalb von drei Monaten einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Errichtung einer unabhängigen Bundesmedienanstalt vorsieht, die als Kontroll- und Zulassungsbehörde für die österreichischen Medien fungiert.

*****

Der folgende Abänderungsantrag wurde zwischenzeitig, wie ich gesehen habe, verteilt. Es genügt daher der Bezug auf einige zentrale Punkte dieses Abänderungsantrages. Es geht der freiheitlichen Fraktion darum, daß man den ORF mit nur drei bundesweiten Radioprogrammen zufriedenstellt. Derzeit sind es ja vier, und wir wissen genau, daß durch die Tatsache, daß es vier sind, kein weiteres bundesweites privates Radio möglich ist. Wenn sich der ORF von der vierten Frequenz zurückgezogen hätte, hätten wir tatsächlich den Ansatz eines echten dualen Systems. Dieses haben wir leider Gottes nicht.

Der Dualismus, der hier in der Regierungsvorlage angesprochen ist und der eigentlich das Ziel des Regionalradiogesetzes war, ist eindeutig nicht gegeben. Unter "Dualismus" versteht man, wie die Bezeichnung schon sagt, gleichberechtigten öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk. Diesen gibt es nicht. Es gibt kein bundesweites Privatradio, es gibt – jetzt zumindest in der


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite