Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 15

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III. Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung sind arbeits- und sozialrechtlich der vollen Erwerbstätigkeit gleichzustellen.

IV. Keine Anrechnung des PartnerIneinkommens bei Notstandshilfe und Ausgleichszulage.

V. Die Gleichstellung der Frauen muß auch durch staatliche Bildungsmaßnahmen gefördert werden. Die Bundesregierung hat geschlechtsspezifische Statistiken zu den Themen Beruf und Bildung zu erstellen und jährlich zu veröffentlichen.

VI. Jeder Mensch hat das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Daher hat der Gesetzgeber für die Bereitstellung ganztägiger qualifizierter Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersstufen zu sorgen. Tagesmütter sind auszubilden und arbeits- und sozialrechtlich abzusichern.

VII. Zwei Jahre Karenzgeld für alle Alleinerzieherinnen

VIII. Gesetzlich garantierter Anspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schuleintritt ihres Kindes mit Rückkehrrecht zur Vollarbeitszeit.

IX. Ausdehnung der Behaltefrist am Arbeitsplatz nach der Karenzzeit auf 26 Wochen.

X. Jeder Mensch hat das Recht auf eine Grundpension, die nicht unter dem Existenzminimum liegen darf. Wenn ein/e Lebenspartner/in nicht erwerbstätig ist, hat der/die andere dafür Pensionsbeiträge zu zahlen. Kindererziehung und Pflegearbeit wirken pensionserhöhend.

XI. Keine weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen, bevor nicht die tatsächliche Gleichberechtigung in allen Bereichen gegeben ist.).

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6. Werden Sie im Ministerrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des österreichischen Lebensmittelgesetzes einbringen, die ein Verbot des Einsatzes der Gentechnologie in der heimischen Lebensmittelproduktion zum Inhalt hat?

7. Werden Sie im Ministerrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des österreichischen Gentechnikgesetzes einbringen, die ein Freisetzungsverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen zum Inhalt hat?

8. Werden Sie hinsichtlich des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Lebensmitteln einen nationalen Alleingang innerhalb der EU unternehmen und einen Importstopp verfügen?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage unter Verweis auf § 93 Abs. 2 GOG verlangt."

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Petrovic als erster Fragestellerin zur Begründung der Anfrage das Wort. Die Redezeit beträgt nach § 93 der Geschäftsordnung 20 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

15.01

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich in Begründung unserer Dringlichen Anfrage ein paar Bemerkungen zur Rolle von Volksbegehren in Österreich vorausschicken, auch zur demokratiepolitischen Debatte, die rund um diese Volksbegehren geführt wurde und wird. – Da war zum einen die Rede von einer Inflation von Volksbegehren. Es gab im vergangenen Jahr Volksbegehren, die Reihe setzt sich jetzt fort, und ich denke, es werden dies nicht die letzten Volksbegehren gewesen sein – so hoffe ich jedenfalls. (Abg. Mag. Stadler: Wir werden uns anstrengen!)


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