Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 24

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solche Änderung des Lebensmittelgesetzes nicht angewandt werden. Umso wichtiger ist es mir daher, mich international dafür einzusetzen, daß die kritische Linie Österreichs in Gentechnikfragen auch in der Europäischen Union Schule macht.

Mir als Verbraucherschutzministerin war es von der ersten Stunde an ein großes Anliegen, den österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten in dieser Frage nichts vorzumachen. Derzeit machbar ist – auch unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Europäischen Union – eine Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Produkten. Die von mir jüngst erlassene Gentechnik-Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung – das habe ich oft genug in der Öffentlichkeit gesagt – habe ich immer nur als zeitliches Vorziehen der ab Mitte Mai EU-weiten Novel-Food-Kennzeichnungsverordnung und – das betone ich ganz besonders – als ersten Schritt in Richtung umfassende Lebensmittelkennzeichnung gesehen.

Ich werde mich daher in der Kennzeichnungsfrage mit dem Status quo ganz sicher nicht zufriedengeben. Das heißt ganz konkret: Lebensmittelzusatzstoffe, Saatgut, Futtermittel und Lebensmittel, welche bereits heute eine EU-weite Zulassung haben, sind in Zukunft umfassend zu kennzeichnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Was ist daher zu tun? – Die bereits bisher kritische österreichische Haltung zum Einsatz der Gentechnik bei Lebensmitteln ist auch in der Europäischen Union mehrheitsfähig zu machen. Ich werde darüber hinaus – daran wird bereits intensiv gearbeitet – jeden rechtlichen Handlungsspielraum nützen, um eigene österreichische Lösungen zu realisieren. Darüber hinaus muß ich als Verbraucherschutzministerin es ernst nehmen, daß die Menschen verunsichert sind, ja zum Teil Angst haben. Daher müssen Wirtschaft und Wissenschaft maßgebliches Interesse daran haben, ihre Erkenntnisse nicht unter Verschluß zu halten, sondern in einen breiten Dialog mit der Bevölkerung einzutreten. Ich glaube, im Interesse der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch der österreichischen Landwirtschaft zu handeln, wenn ich verlange, daß die österreichische Landwirtschaft gentechnikfrei bleiben muß. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Frage 7:

Gemäß österreichischem Gentechnikgesetz, in welchem bekanntlich EU-Recht umgesetzt wurde, ist ein Freisetzungsverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen nicht möglich. Das wissen Sie alle. Umso notwendiger werden daher strenge Richtlinien und Kriterien, mit denen bewertet werden kann, wann und unter welchen Bedingungen solche Freisetzungen zu Forschungszwecken – ich betone: zu Forschungszwecken – überhaupt stattfinden dürfen. Alle, die das Gentechnikgesetz beschlossen haben, müssen wissen, daß für jede einzelne Freisetzung zu Forschungszwecken eine behördliche Bewilligung notwendig ist. Anträge auf Freisetzungen können nur nach einem demokratisch-öffentlichen, das heißt transparenten Verfahren unter weitestgehendem Ausschluß von Sicherheitsrisken genehmigt werden. Ich sage hier auch ganz klar: Für mich ist es – wenngleich ich derzeit über keine rechtliche Handhabe verfüge – nicht vorstellbar, einen derartigen Antrag, auch wenn dieser strengstens geprüft wurde, ohne Klärung der verschuldensunabhängigen Haftung zu bewilligen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die jüngsten Diskussionen über die Aussaat von gentechnisch verändertem Saatgut haben deutlich gezeigt, wie wichtig dessen umfassende Kennzeichnung ist. Nach Auskunft des Umweltbundesamtes sind derzeit mehr als 800 gentechnisch veränderte Saatgutarten innerhalb der Europäischen Union zugelassen. Wir Österreicher haben das Recht, zu wissen, was über unsere Grenzen kommt. Ich fordere an dieser Stelle den Landwirtschaftsminister auf und lade ihn ein, beim Import und bei der Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut eine umfassende Transparenz herzustellen, um dem Prinzip der gentechnikfreien Landwirtschaft nähertreten zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Frage 8:

Mit dem Mitte Februar dieses Jahres verhängten Importverbot für gentechnisch veränderten Mais habe ich bereits einmal deutlich demonstriert, daß Österreich zu eigenstaatlichen Maß


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