Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 33

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Meine Damen und Herren! Ich möchte mich nun auch mit Ihren Vorschlägen im Zusammenhang mit der Einleitung eines Volksbegehrens auseinandersetzen. Den Entschließungsantrag, den Sie hier eingebracht haben, kann ich persönlich unterstützen. Sie haben zwei Punkte erwähnt, die wirklich notwendig sind, und es ist ein Übel, daß die Regierung, je nachdem, ob ihr die Dinge passen oder nicht, so damit umgeht, wie sie es tatsächlich tut. Angekündigt haben Sie allerdings noch mehr Anträge, die, wie ich höre, Kolleginnen und Kollegen von Ihnen einbringen werden.

Aber auch mit den Aussagen der Kollegin Petrovic möchte ich mich auseinandersetzen, weil es mir darin an Logik fehlt. Wir sind uns in einer anderen Frage völlig einig, nämlich dann, wenn es darum geht, sich vor dem Gemeindeamt oder vor dem Notar für etwas deklarieren zu müssen, aber im Zusammenhang mit Wahl. Und das muß man auseinanderhalten, wenn man redlich argumentieren will.

Bei Wahlen ist es so, daß wir glücklicherweise ein geheimes Wahlrecht haben. Die Tatsache, daß ich mich zur Unterstützung einer Partei, die als wahlwerbende Partei auftreten will, deklarieren muß, kann zu Recht als eine Aushöhlung dieses geheimen Wahlrechtes verstanden werden. Es wird ja auch so als Instrumentarium der Mächtigen eingesetzt. Das abzuschaffen, halte ich für eine dringende Notwendigkeit.

Wenn Sie aber das gleiche Argument für das Volksbegehren anwenden, dann machen Sie einen Gedankenfehler, denn beim Volksbegehren muß ich mich ja bei der Unterschriftsleistung auch deklarieren, außer Sie sind so konsequent – was Sie aber nicht sind in Ihrem Antrag – und sagen, auch die Unterschriftsleistung unter ein Volksbegehren muß geheim bleiben. Nur dann wäre es logisch, wenn Sie dafür eintreten, daß die Unterschriftsleistung vor der Gemeinde abgeschafft werden muß. Das sage ich deshalb, weil ich das der Seriosität der Debatte einfach schuldig zu sein glaube.

Der zweite Punkt ist der, daß Sie bei der Zahl meinen, man sollte den Zugang zum Volksbegehren erleichtern. Dagegen habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden, denn auch ich bin der Meinung, daß die Instrumente der direkten Demokratie gestärkt gehören. Nur muß man sich anschauen, wie die Volksbegehren seit 1964 bisher gehandhabt wurden, und dann sieht man, daß das kein objektiver Bedarf ist. Das ist kein Bedürfnis. Jene Volksbegehren, die durch Unterstützungserklärungen eingeleitet wurden, haben die 10 000er Hürde weit übersprungen. Selbst jenes – ich bezeichne es jetzt so – "Minderheiten"-Volksbegehren "Pro Motorrad" ist auch auf nahezu 13 000 Unterstützungserklärungen gekommen. Das heißt, hier etwas als eine Notwendigkeit darzustellen, entbehrt einfach der Abbildung in der Realität. Das ist der Grund, warum ich mich zwar nicht dagegen verwahre, aber überhaupt keine Notwendigkeit sehe, hier so zu tun, als würde man etwas erleichtern, was gar nicht als eine Erschwernis empfunden wird.

Etwas anderes hingegen halte ich sehr wohl für notwendig, und das ist die Beseitigung der Privilegierung von Nationalratsabgeordneten und Landtagsabgeordneten, aber nicht deswegen, weil es jetzt beim Frauen- und beim Gentechnik-Volksbegehren leichter war, es einzuleiten, sondern weil es einfach dem Geist eines Instrumentariums der direkten Demokratie widerspricht, daß man Privilegien für Abgeordnete schafft. Dieses Instrumentarium soll ein Instrument der Bürgerinnen und Bürger bleiben und soll nicht durch eine Partei, in welcher Form auch immer, lanciert und damit vereinnahmt werden können. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wir Abgeordnete haben ohnehin die Möglichkeit, ein Volksbegehren zu unterschreiben – ich habe das gestern beim Frauen-Volksbegehren getan, und zwar mit Überzeugung –, aber es ist nicht notwendig, jenen Vorgang, der zur Einleitung dient, so zu berechnen, daß die Unterschrift eines von uns so viel wert ist wie 1 250 Unterschriften anderer Bürgerinnen und Bürger. Das halte ich einfach für unzulässig! Gerade wegen der Art und Weise, wie mit diesem Instrumentarium zunehmend umgegangen wird – und die inflationäre Ankündigung der Freiheitlichen spricht ja eine deutliche Sprache; das ist ja nur ein Schlaglicht auf die Zukunft –, glaube ich, daß diese Bestimmung, durch welche Abgeordnete privilegiert behandelt werden, abgeschafft gehört. Wir haben daher einen solchen Antrag eingebracht. Dieser kommt allerdings heute nicht zur Abstimmung, weil wir ihn dem Ausschuß zuweisen lassen wollen.


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