Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 57

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Wir sind stark genug, wir wollen Gleichbehandlung und keine Besserstellung! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich kann daher nicht mit allen Forderungen des Frauen-Volksbegehrens konform gehen. Einige Forderungen sind überzogen, vor allem die finanziellen Ziele sind zwar wünschenswert, aber einfach nicht realisierbar. Wahr ist, daß Frauen und Männer gleichwertig sind, und daß das von den Politikern nach 20 Jahren sozialistischer Frauenpolitik endlich eingefordert wird, ist der Sinn dieses Frauen-Volksbegehrens.

Ich möchte mit einem Satz von Goethe schließen, der gesagt hat: Welch ein Glück ohnegleichen, ein Mann zu sein! – Ich fordere Sie auf, als politisch Verantwortliche so tätig zu werden, daß wir Frauen hier einmal selbstbewußt sagen können: Welch ein Glück ohnegleichen, eine Frau zu sein! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie der Abgeordneten Dr. Gredler und Motter. )

18.00

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rossmann. Frau Abgeordnete, Ihnen verbleibt noch eine Redezeit von 2 Minuten. – Bitte.

18.00

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): In der Kürze liegt die Würze. – Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte Punkt 6 des Frauen-Volksbegehrens herausgreifen. Darin heißt es: Jeder Mensch hat das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren. – Die Damen, die das Volksbegehren mit initiiert haben, sind jetzt nicht mehr alle anwesend, aber ich frage mich und ich frage auch so manchen anderen Abgeordneten hier: Sind selbständig berufstätige Frauen keine Menschen? – Die selbständig tätigen Frauen kommen in diesem Volksbegehren nämlich in keinem einzigen Punkt vor! Die eklatante Benachteiligung der selbständig berufstätigen Frau in dieser Republik wird mit keinem Wort erwähnt! Ich möchte dies anhand eines Beispiels aufzeigen.

Wenn eine selbständig tätige Frau ein Kind bekommen hat, dann erhält sie kein Karenzgeld im herkömmlichen Sinne. Eine selbständig tätige Frau bekommt acht Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt eine sogenannte Wochenhilfe, ein Wochengeld – aber nur dann, wenn sie nachweisen kann, daß sie, um ihre Arbeitskraft zu ersetzen, eine betriebsfremde Person im Betrieb beschäftigt. Für das Wochengeld jemanden anzustellen ist jedoch nicht möglich, dafür reicht der Betrag nicht. Das heißt, de facto zahlt die Frau noch dazu, sie muß dafür bezahlen, daß sie das sogenannte Wochengeld bekommt. (Abg. Silhavy: Deswegen können Sie das Volksbegehren nicht unterschreiben?) – Kollegin Silhavy, wir werden das in Graz im Detail miteinander ausdiskutieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zweiter Punkt: Ich möchte noch die Benachteiligung der selbständig berufstätigen Frau bei der Auszahlung der Familienbeihilfe festhalten. Jede Frau in Österreich bekommt die Familienbeihilfe monatlich ausbezahlt, die selbständig berufstätige Frau bekommt die Familienbeihilfe jedoch drei Monate im nachhinein ausbezahlt. Ich frage mich: Sind die Kinder der selbständig Erwerbstätigen schlechter als die Kinder der unselbständig Erwerbstätigen?

Dritter Punkt – dieser wurde im Strukturanpassungsgesetz festgeschrieben –: Es wurde die Anhebung des Pensionsantrittsalters für selbständig erwerbstätige Frauen auf 60 Jahre in der Form festgeschrieben, daß man den Halbsatz des Veräußerungsgewinnes erst vom 60. Lebensjahr an geltend machen kann. Das heißt, eine selbständig berufstätige Frau kann vor dem 60. Lebensjahr nicht in Pension gehen. Viele Frauen wollten schon ihren Pensionsantritt teilweise mit dem Veräußerungsgewinn ihres Betriebes finanzieren. Das ist aber seit dem letzten Belastungspaket nicht mehr möglich. (Abg. Silhavy: Deswegen können Sie das Volksbegehren nicht unterschreiben?) – Frau Kollegin Silhavy! Sie haben noch immer nicht begriffen, daß die Unternehmer die Arbeitsplätze schaffen und nicht Sie! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete! Bitte um den Schlußsatz!

Abgeordnete Mares Rossmann (fortsetzend) : Prinzipiell finde ich das Volksbegehren in


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