Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 15

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finanzielle Transaktionen über das Internet möglich sind. Soll es etwa, so wie es heute das Bankgeheimnis gibt, dann, wenn finanzielle Transaktionen über private Provider abgewickelt werden, so etwas wie ein Providergeheimnis geben?

Wir müssen uns überlegen, meine Damen und Herren, und rechtlich festlegen, inwieweit verschlüsselt werden darf, wie vorzugehen ist, wenn es eine elektronische Unterschrift geben soll. Und wir müssen uns auch überlegen, in welchem Maße neue Medien für die Verwaltung zugänglich sein sollen, wenn es um Bewilligungsverfahren geht, wenn es um An- und Abmeldung bei der Sozialversicherung geht. Da könnten wir eine Menge an Zettelwirtschaft einsparen.

Meine Damen und Herren! Abschließend: Wir reden auch hier im Hohen Hause immer wieder von der Informationsgesellschaft, und es ist unbestritten, daß wir dieser ausgesetzt sind. Aber die Informationsgesellschaft ist keine Herausforderung der Zukunft, meine Damen und Herren, sondern sie ist eine Herausforderung der Gegenwart. (Beifall beim Liberalen Forum.)

9.13

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer Stellungnahme hat sich der Herr Justizminister zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

9.13

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stimme mit den Ausführungen meines Vorredners darin überein, daß sich das Internet in den letzten Jahren als einer der wichtigsten Bausteine für eine globale Informationsgesellschaft und -struktur, aber auch als wesentlicher Katalysator für die Informationsgesellschaft nunmehr auch in Europa etabliert hat. Es ist ein Wirtschaftsbereich entstanden, der eine kraftvolle, schnell wachsende Branche ist.

Zugleich übt das Internet auch einen gewaltigen Einfluß auf das gesellschaftliche Leben und auch auf den kulturellen Bereich aus: Es macht unseren Bürgern zahlreiche Informationen zugänglich, es senkt die Barrieren bei der Beschaffung und bei der Verteilung von Informationsinhalten, und es bietet auch eine neue Ebene zwischenmenschlicher Kommunikation.

Das Internet ist also ein Medium, das neue Chancen bietet, die es wahrzunehmen gilt. Wir dürfen dabei aber nicht übersehen, daß es auch neue Gefahren in sich birgt. So faszinierend die Möglichkeiten einer via Internet vernetzten Welt sein mögen, darf diese Faszination doch nicht dazu verleiten, notwendige Grenzziehungen zu unterlassen. Die Freiheit muß auch in diesem Bereich ihre Grenzen jedenfalls dort finden, wo es um den Schutz des einzelnen und der Gesellschaft vor bedenklichen wirtschaftlichen Praktiken oder gar vor strafbaren Handlungen geht.

Die zunehmende Bedeutung der neuen Medien für unsere Gesellschaft wurden durchaus auch vom Bundesministerium für Justiz erkannt. Uns stellt sich dabei insbesondere die Frage nach einem Anpassungsbedarf beziehungsweise nach einer Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Über eines muß doch wohl Konsens herrschen: Auch hinsichtlich der neuen Medien ist ein Mindestmaß an Regelungen notwendig. Dies bedeutet nicht den Ruf nach einer Zensur des Internets, sondern trägt der Erkenntnis Rechnung, daß bei aller Freiheit der Kommunikation und des Informationsaustausches auch das Internet nicht quasi in einem rechtsfreien Raum existieren darf.

Im Spannungsverhältnis zwischen Informations- und Kommunikationsfreiheit auf der einen Seite und dem Persönlichkeitsschutz, dem Eigentumsrecht, dem Datenschutz und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit auf der anderen Seite besteht ein im Verfassungsrecht gegründeter Wertekonsens als Rahmen für Printmedien und die briefliche Kommunikation. Diesem Konsens kommt auch in dem neuen Feld Anspruch auf Geltung zu.

Dabei geht es aber auch um die freie Entfaltung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien auf der Grundlage einheitlicher, fairer Rahmenbedingungen. So werden etwa die


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