Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 16

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Regelungen hinsichtlich Datenschutz, Datensicherheit, Urheberrecht oder Verbraucherschutz auf ihre Anwendbarkeit nicht zuletzt auch im Rahmen gerichtlicher Verfahren zu prüfen sein. Dabei soll aber keineswegs ein neues Medium mit überschießenden Maßnahmen an die Kandare genommen werden, vielmehr sollen mit Augenmaß gezogene Grenzen vor nicht wünschenswerten wirtschaftlichen Praktiken und kriminellem Mißbrauch schützen.

Daß gerade für das Internet, das schließlich auch die kriminellen Möglichkeiten potenzieren kann, solche Grenzen nicht gelten sollten, läßt sich mit nichts begründen.

Gerade im Zusammenhang mit dem von meinem Vorredner angesprochenen, in den Medien breit, aber völlig einseitig dargestellten Beschlagnahmevorgang, der im übrigen zu einer Erhärtung der Verdachtslage auf Verbreitung von Kinderpornographie geführt hat – Näheres hiezu zu sagen, möchte ich quasi aus kriminaltaktischen Gründen in diesem Stadium des Verfahrens dem Herrn Innenminister überlassen –, wurde die Frage nach einer allfälligen strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Anbieters von Netzwerkdiensten für die Netzwerkinhalte gestellt. Diese läßt sich meines Erachtens durchaus auch aufgrund der bestehenden Bestimmungen befriedigend lösen:

Erhält ein Betreiber Kenntnis davon, daß in seinem Dienst Informationen mit strafgesetzwidrigem Inhalt angeboten werden, und nimmt er dies billigend in Kauf, so verwirklicht er dadurch selbst den entsprechenden Straftatbestand. Eine darüber hinausgehende strafrechtlich sanktionierte Verpflichtung, die Datenbestände im Netz regelmäßig nach strafrechtswidrigen Inhalten zu durchsuchen, wird im Regelfall nicht gegeben sein. Die allenthalben geäußerten Befürchtungen nach einer uferlosen Ausweitung der Haftung von Providern sind daher unbegründet.

Hohes Haus! Die neuen Entwicklungen erkennend, hat die Bundesregierung im Juli 1995 die Arbeitsgruppe "Österreichs Weg in die Informationsgesellschaft" eingesetzt, um sich umfassend mit den Herausforderungen der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien auseinanderzusetzen. Einer der dabei gebildeten Arbeitskreise war der Frage gewidmet, inwieweit durch die Verbreitung und Anwendung dieser Technologien Schutzlücken entstehen und daher gesetzgeberisches Handeln zur Schaffung spezifischer Vorkehrungen geboten ist.

Bei der Ermittlung eines legislativen Handlungsbedarfes und bei allfälligen zukünftigen legislativen Schritten sind verfassungsrechtliche Aspekte sowie Aspekte des Fernmeldewesens, aber auch – aus der Sicht des Bundesministeriums für Justiz – besonders die Sicherheitsbehörden und die gesetzlichen Grundlagen für deren Einschreiten angesprochen. Zu denken ist dabei etwa an die Festlegung von Mindeststandards für Netzanbieter und Benützer sowie von Sanktionen bei deren Verletzung. Dabei wird einer Selbstkontrolle der Betreiber eine wichtige Aufgabe zuzumessen sein, um bestehende Rechtsvorschriften zu ergänzen und zu ihrer Umsetzung beizutragen. Solche Maßnahmen scheinen mir in weit höherem Maße dazu geeignet zu sein, Mißbräuchen rasch und effizient entgegenzuwirken, als der Einsatz des klassischen Strafrechts, der im grenzüberschreitenden Bereich überdies unvermeidlichen praktischen Schwierigkeiten begegnet.

Aber auch auf dem Gebiet des Zivilrechts gilt es, eine Reihe von Fragen zu lösen, die das Internet als neues Kommunikationsmedium aufwirft. Einige dieser Fragen wurden schon angesprochen. Es geht zum Beispiel um Probleme des Konsumentenschutzes – wir bereiten gegenwärtig die Umsetzung der vom Europäischen Rat bereits verabschiedeten Fernabsatzrichtlinie vor – oder um die Themen elektronische Signatur und Kryptographie in elektronischer Form sowie um Fragen des Vertragsabschlusses via Internet. Österreich verfolgt auf diesem Gebiet mit großer Aufmerksamkeit die Regelungsbestrebungen in anderen Staaten sowie auf internationaler Ebene.

Insgesamt werden – entsprechend den Möglichkeiten im Internet, weltweit Informationen zu erfragen und weiterzugeben – Lösungen dieses Regelungskomplexes nur im Rahmen einer internationalen Zusammenarbeit und in einer international abgestimmten Vorgangsweise gefunden werden können. Österreich hat daher insbesondere die Entwicklungen im Rahmen der Euro


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