Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 20

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Sicht sträflichen Unkenntnis der Exekutive und Justiz im Hinblick darauf zeugt, wie man mit solchen Dingen umgeht. (Beifall bei der ÖVP.)

Den Stecker herausziehen ist in der Regel die falsche Variante; das ist das Einmaleins eines Anwenders. Ich wünsche mir, daß sich Exekutive und Justiz ehestmöglich mit den Möglichkeiten des Netzes und der neuen Medien auseinandersetzen, um in der Strafverfolgung und in den Fahndungsmethoden die richtigen Maßnahmen anzuwenden.

Die richtigen Maßnahmen können vielfältiger Natur sein, weil das davon abhängt, ob es sich um geheime oder öffentliche Daten handelt, ob es um Homepages oder Newsgroups geht, die allen oder mehreren Anwendern zugänglich sind, oder ob es um E-Mails geht, für die wir, wie mein Vorredner schon angemerkt hat, Fernmeldegesetz und Briefgeheimnis als Schutzmechanismus haben. Dabei muß anders vorgegangen werden.

Die Fahndung im Netz ist hochproblematisch, weil sie auf österreichische Anwender oder österreichische Provider nicht beschränkt ist, sondern weil sich das Internet durch Internationalität auszeichnet. Fahndungsmethoden können bei österreichischen Providern nur den Provider selbst treffen und greifen nicht, wenn zum Beispiel der österreichische Provider benutzt wird, um Benützer und Konsumenten im Ausland zu erreichen.

Deshalb ist internationale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Ich fordere daher Herrn Minister Schlögl auf, zu folgendem Faktum Stellung zu nehmen: Bereits im September vorigen Jahres haben wir eine Entschließung gefaßt, wonach eine zentrale Meldestelle einzurichten gewesen wäre, die Meldungen über Kinderpornographie oder sonstige Straftaten im Internet hätte anzeigen sollen. Es wäre interessant zu wissen, was inzwischen daraus geworden ist und wie viele Fälle bereits eingegangen sind und anschließend zu einer weiteren Verfolgung geführt haben – ausgenommen den genannten Fall, der offensichtlich zwar sehr spektakulär gehandhabt wurde, aber, international gesehen, dem Ansehen unserer Strafverfolgung eher geschadet als genützt hat.

In dieser Aktuellen Stunde muß selbstverständlich die Frage aufgeworfen werden, ob unsere geltende Rechtslage da ausreichend ist. – Ich meine, daß wir mittelfristig nicht umhin können, einige Vorschriften, die wir in Einzelgesetzen haben, durch konkret mit dem Internet befaßte Materien zu ergänzen.

Im Zusammenhang damit möchte ich darauf hinweisen, daß Österreich Fahndungen allein aufgrund des Suchbegriffes nicht zuläßt, weil das ein Erkundungsbeweis wäre, der aber in Österreich verboten ist. Deutschland kennt die Fahndung im Netz aber sehr wohl. Ich meine, daß wir uns in zunehmendem Maße, vor allem dann, wenn das geltende Recht in Strafprozeßordnung, Fernmeldegesetz, Briefgeheimnis, Datenschutz und was immer nicht ausreicht, mit der Frage werden auseinandersetzen müssen, wie wir einen geregelten Zugang zum Netz nicht nur möglich, sondern auch sicher machen können, denn die wirtschaftliche Bedeutung des Netzes ist unbestritten. Daß da der Handlungsbedarf zunehmen wird, ist, glaube ich, unbestritten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

9.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

9.41

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Meine Herren Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich gehe mit dem Herrn Bundesminister Dr. Michalek völlig konform, wenn er meint, daß wir uns von seiten des Gesetzgebers, aber auch von Regierungsseite her der Problematik der Haftung für Internet-Provider mit größter Behutsamkeit nähern müssen. Schließlich geht es dabei um die Wahrung von Grundrechten: Auf der einen Seite haben wir das Grundrecht auf Informationsfreiheit, das Grundrecht auf Kommunikationsfreiheit, auf der anderen Seite kann die Freiheit, wie Herr Bundesminister Dr. Michalek richtig ausgeführt hat, nicht grenzenlos sein und hat naturgemäß dort ihre Schranken, findet dort ihr Ende, wo in andere


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