Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 21

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Grundrechte eingegriffen wird. Das gebietet schon der Grundsatz der Einheit unserer Bundesverfassung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich die Worte des Herrn Bundesministers Michalek zu dem genannten Kriminalfall richtig interpretiere und in Betracht ziehe, daß der Herr Bundesminister, wie bekannt, dazu neigt, Sachverhalte betreffend ein laufendes Verfahren eher behutsam darzulegen, dann komme ich nicht umhin, festzustellen, daß im konkreten Fall von einer Erhärtung des Verdachts auf Verbreitung von Kinderpornographie die Rede war. Das heißt mit anderen Worten, daß durch die gesetzte Maßnahme sehr wohl der Verdacht auf Verbreitung von Kinderpornographie erhärtet wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was mich insbesondere an den Debattenbeiträgen des Liberalen Forums, aber auch an anderen Debattenbeiträgen stört, ist, daß sich zwar alle für den Schutz der Internet-Provider stark machen, daß aber sehr wenig von Jugendschutz und Schutz vor Kinderpornographie die Rede ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ja das wesentliche Element, darum geht es ja hier, das ist der Anlaßfall, nämlich daß eben ein schwerwiegender Fall von Kinderpornographie zu bekämpfen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzgeber darf sich jetzt nicht einfach zurücklehnen, und umso weniger dürfen das die Gerichte mit der Begründung tun: Für den Inhalt dieser modernen Kommunikationsmittel kann es keine Haftung geben! Wenn man es dabei bewenden läßt, wird Kinderpornographie uneingeschränkt zugelassen. Das darf nicht geschehen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stellt auch eine klare Verkennung der Gesetzeslage dar, wenn hier die Rede davon ist, daß die Untersuchungsmaßnahme im genannten Fall rechtlich nicht gedeckt war. – Herr Kollege Barmüller, schauen Sie sich einmal die Bestimmungen des Fernmeldegesetzes an! Dort steht, daß der Netzbetreiber alle geeigneten Maßnahmen zu treffen hat, die eine mißbräuchliche Verwendung der Fernmeldeanlage ausschließen. Das heißt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Räumen wir doch einmal mit dem Vorurteil auf, daß wir uns da in einem völlig rechtsfreien Raum befänden! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Da gibt es ganz konkrete Schutztatbestände. – Ich verkenne allerdings nicht, daß da – de lege ferenda – Handlungsbedarf besteht.

Blicken wir doch einmal in die Vereinigten Staaten von Amerika. Dort wird unterschieden zwischen der Haftung der Access-Betreiber und der Haftung der Content-Betreiber beziehungsweise -Provider. Die Access-Provider stellen nur die Telekommunikation zu Verfügung. Da kann man naturgemäß keine schrankenlose Haftung für den Inhalt normieren. Anders ist es aber im Falle der Content-Provider.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sehr wichtig, daß dieses Problem diskutiert wird, aber es ist gänzlich unrichtig, wenn man glaubt, daß sich der Gesetzgeber und auch die Gerichte da völlig zu enthalten haben, nur weil einige Internet-Provider die Muskeln spielen lassen. Dort, wo es um Jugendschutz geht, dort, wo es um Schutz vor Kinderpornographie geht, kann der Sorgfaltsmaßstab nicht hoch genug angelegt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist auch nicht so, daß wir alle zu kapitulieren haben. Es ist zu überprüfen, ob eine selektive Datensperre gegen die Verbreitung von Kinderpornographie möglich ist. Wenn ein positives Wissen des Providers vorhanden ist, daß Kinderpornographie, daß strafbare Inhalte ausgestrahlt werden, kann sich der Gesetzgeber doch nicht zurückziehen und kapitulieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte, Frau Abgeordnete.

9.46

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobro jutro, poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Bundesminister! Ich bin ein bißchen


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