Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 30

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A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 2272/J bis 2281/J.

Zurückziehung: 2227/J.

2. Anfragebeantwortungen schriftlicher Anfragen: 1941/AB bis 1966/AB.

Anfragebeantwortung einer mündlichen Anfrage: 11/ABM.

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz 1975 geändert wird (656 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Gerichtsgebührengesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (666 der Beilagen).

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuß für Arbeit und Soziales:

Antrag 434/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird;

Außenpolitischer Ausschuß:

Antrag 432/A (E) der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend Verlängerung der Österreichischen Nationalinitiative Wald – Dritte Welt;

Bautenausschuß:

Antrag 431/A der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 geändert wird;

Ausschuß für Wissenschaft und Forschung:

Antrag 433/A (E) der Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen betreffend Aufforderung an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr zur Evaluation der Zeitgemäßheit der Universitätsberechtigungsverordnung;

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuß für innere Angelegenheiten:

Bericht des Bundesministers für Inneres über den Zivildienst und die mit ihm zusammenhängende finanzielle Gebarung für die Jahre 1995 und 1996 (III-83 der Beilagen).

*****

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Vorschlag vor, die Debatte über die Punkte 1 bis 3 sowie 6 bis 10 der heutigen Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.


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