Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 31

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Fristsetzungsanträge

Präsident Dr. Heinz Fischer: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich mitteilen, daß ein Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Mag. Barmüller und Genossen vorliegt, dem Justizausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 210/A der Abgeordneten Barmüller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz 1994 geändert wird, eine Frist bis zum 14. Mai 1997 zu setzen.

Weiters liegt ein Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Scheibner und Genossen vor, dem Außenpolitischen Ausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 152/A (E) der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit den Vertragspartnern des Nordatlantik-Vertrages über einen Beitritt Österreichs zum NATO-Vertrag eine Frist bis zum 4. Juli 1997 zu setzen.

Da eine Dringliche Anfrage in der heutigen Sitzung nicht eingebracht wurde, werden die erwähnten Verlangen auf Durchführung von kurzen Debatten in der Reihenfolge, in der ich sie aufgezählt habe, gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung um 15 Uhr aufgerufen und verhandelt werden. Die Abstimmung über den jeweiligen Fristsetzungsantrag wird unmittelbar im Anschluß an die Debatte erfolgen.

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Abgeordneten Hans Helmut Moser und Genossen haben gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuß zur Untersuchung der politischen Verantwortung der Bundesregierung sowie vermutete rechtswidrige Einflußnahmen durch politische Funktionsträger im Zusammenhang mit den Morden am 13. Juli 1989 einzusetzen.

In diesem Zusammenhang liegt das von fünf Abgeordneten im Sinne der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen. Nach § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden Debatte und Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung statt.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nunmehr gehen wir in die Tagesordnung ein. In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über folgendes erzielt: Demgemäß soll für alle Debatten eine Gesamtredezeit von acht "Wiener Stunden" vorgesehen werden, sodaß sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 120 Minuten, ÖVP 112 Minuten, Freiheitliche 104 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 72 Minuten. Darüber hat das Hohe Haus zu befinden.

Gibt es gegen diesen Vorschlag Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind diese Redezeiten einstimmig beschlossen.

1. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (110 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Regelungen über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe getroffen sowie das AIDS-Gesetz 1993, das Arzneimittelgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz, das Chemikaliengesetz, das Hebammengesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Strafgesetzbuch und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden (652 der Beilagen)


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