Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 35

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flogenen Drogendealer im Vordergrund und wir bemühen uns, sie vor dem Gefängnis zu bewahren und ihnen eine Therapie zu verschaffen, wo und wie lange immer, wie ernst gemeint und wie erfolgreich auch immer – nur soll er nicht ins Gefängnis kommen, denn genau überprüfen kann man das ohnehin nicht –, dann aber nehmen wir in Kauf, daß in sehr vielen Fällen der Betreffende sein verderbliches Geschäft fortsetzt, sich also weiter an seine Adressaten im Kreis der Schüler und Jugendlichen wendet und weitere, immer jüngere Menschen unglücklich macht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das heißt, die Vorgangsweise in dieser Richtung – und ich betone immer wieder, daß es mir selber leid tut, das ich das erkennen mußte – ist nicht Humanität, sondern Scheinhumanität . Und zu dieser Scheinhumanität können wir Freiheitlichen uns nicht bekennen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es geht vielmehr darum, daß wir einen Weg finden, der in anderen Ländern, die als sehr fortschrittlich in diesem Bereich gelten – etwa Schweden –, teilweise schon begangen wird, nämlich daß man das Hauptinteresse auf das Schicksal der noch nicht an der Nadel oder woran immer Hängenden, der noch nicht ins Verderben gestürzten jungen Menschen richtet und sich darum kümmert, daß jener, der in seinem historischen Schicksal vielleicht auch ein armer Teufel ist, der Dealer ist, der Dealer sein muß – die meisten selbst Abhängigen müssen Dealer sein, um ihren eigenen Bedarf befriedigen zu können –, aus dem Verkehr gezogen wird, daß man dafür sorgt, daß er nicht mehr vor Schulen stehen kann, daß man dafür sorgt, daß seine Gefährlichkeit beendet ist, und daß man dafür sorgt, daß er hinter Gittern auch therapiert wird. So geht es ihm jedenfalls besser, als wenn er am Karlsplatz oder wo auch immer herumkugelt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das heißt, wir dürfen uns nicht der Scheinhumanität verschreiben, indem wir sagen: Unser Interesse gilt dem straffällig gewordenen, abhängigen Dealer – vielleicht auch ein armes Schwein –, ihm wollen wir in erster Linie helfen, auch wenn das gefährlich für weitere junge Menschen ist. Wir müssen vielmehr dazu finden, zu sagen: Er gehört aus Sicherheitsgründen aus dem Verkehr gezogen, damit seine Gefährlichkeit beendet ist. Die Parole soll und darf nicht lauten: Therapie statt Strafe. Sie soll lauten: Therapie plus Sicherheit – die Sicherheit für den Betroffenen selbst und die Sicherheit für die jungen Menschen, die seinem Wirken sonst weiter ausgesetzt sein könnten.

Ich weiß, wovon ich rede. Ich bin Strafverteidiger und verteidige auch in diesem Bereich, und ich nehme auch dort mein Geschäft ernst, aber ich erkenne, wie die Dinge wirklich laufen. Es geht darum, daß bei Drogendelikten von einigem Gewicht – Handel mit harten Drogen im größeren Stil – verpflichtend mit Untersuchungshaft vorgegangen werden soll. Es geht nicht an, daß, wenn Geständnisse oder Quasigeständnisse abgelegt werden, sich die Betroffenen nach ein paar Tagen wieder auf freiem Fuß befinden und zu einem hohen Prozentsatz – das behaupte ich – ihrem bösen Geschäft weiter nachgehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist auch so, daß bei Drogendelikten mit einigem Gewicht – Handel mit harten Drogen in größerem Umfang, ich wiederhole es – verpflichtend mit unbedingten Freiheitsstrafen vorgegangen werden soll und nicht mit bedingten oder teilbedingten, und zwar nicht deshalb, um zum Ausdruck zu bringen, daß derjenige, der da straffällig geworden ist, ein ganz besonderer Bösewicht ist, den man besonders hart treffen muß, sondern deshalb, weil er besonders gefährlich für andere Menschen ist und weil man diese Gefährlichkeit entsprechend berücksichtigen muß.

Im Interesse der Kinder und im Interesse der jungen Menschen ist eine Lockerung im System der Drogengesetzgebung nicht am Platz. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Sie soll aber aufgrund der neuen Vorlage stattfinden. Wenn Sie sich die Vorlage im Detail anschauen, dann werden Sie erkennen können, daß vieles geändert werden soll, zum Beispiel, wenn es darum geht, ob Lockerungen nur für jemanden gelten sollen, der aufgrund der eigenen Sucht handelt, wie die bisherige Forderung ist, oder ob er in Zukunft auch dann verschiedene Benefizien erfahren soll, wenn er nur zum Teil wegen der eigenen Sucht und sonst meinetwegen aus Gewinnsucht oder was auch immer handelt.


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